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Heute wurde die Bilanz der verstärkten Verkehrskontrollen im Mai bekanntgegeben. Insgesamt wurden rund 2450 Verstöße registriert.

(ty) Wie angekündigt, waren im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord, zu dem auch der Landkreis Pfaffenhofen gehört, den gesamten Mai über verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt worden. Im Fokus hatten die Gesetzeshüter dabei ganz besonders all jene Verhaltensweisen, die eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer zur Folge haben können – zum Beispiel die Nutzung des Handys während der Fahrt. Insgesamt nahmen mehr als 540 Polizeibeamte an den verschiedenen Kontroll-Aktionen teil, auch 62 mehrstündige Sonderkontrollen fanden statt. Heute wurde nun die Bilanz veröffentlicht: 1130 Verkehrsteilnehmer hantierten mit dem Handy, insgesamt wurden fast 2450 Verstöße registriert. 

„Wie nicht anders zu erwarten, war die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt der am häufigsten geahndete Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung“, berichtet ein Sprecher des Polizeipräsidiums. „1130 Verkehrsteilnehmer nahmen die mit der nicht erlaubten Bedienung des Telefons verbundene Gefahr der Ablenkung in Kauf und gefährdeten dadurch sich und andere.“ Die Folgen für sie sind nun jeweils ein Bußgeldbescheid über 60 Euro plus ein Strafpunkt in der Verkehrssünder-Kartei. Weitere ablenkende Handlungsweisen, wie zum Beispiel ungesicherte Ladung im Fahrzeugraum – wozu auch Haustiere zählen können –, führten in gravierenden Fällen ebenfalls zum Bußgeld.

 

„Nicht alle Verhaltensweisen, die zur Ablenkung des Fahrzeugführers führen können sind – abgesehen von Fällen, in denen es zu einer Behinderung, Schädigung oder Gefährdung anderer kommt – derzeit verfolgbar“, erklärt ein Polizei-Sprecher. „Die Einsatzkräfte zählten in solchen Fällen auf die Wirkung verkehrserzieherischer Gespräche unmittelbar nach der Anhaltung.“ Damit sollte den Verkehrsteilnehmern das Gefahrenpotenzial ihres Verhaltens – zum Beispiel das Essen, Lesen oder Schminken während der Fahrt – ins Bewusstsein gerufen werden. „Vielen war nicht bewusst, welche Strecken ihr Fahrzeug bei auch nur wenige Sekunden dauernder Ablenkung zurücklegt.“ 

Im Zuge der Kontrollen wurden aber nicht nur Verkehrsteilnehmer erwischt, die sich etwa durch das Handy ablenken ließen. Insgesamt wurden 2446 Verkehrsteilnehmer beanstandet. In 22 Fällen wurde sogar Strafanzeige erstattet, da sich entsprechende Verdachtsmomente ergeben hatten – zum Beispiel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichen-Missbrauchs oder Trunkenheit.

 

Dass Ablenkung ein Dauerthema ist, belegten zwei Verkehrsunfälle im Mai, die ein Polizei-Sprecher in diesem Zusammenhang anführt. Ein 79-Jähriger aus dem Kreis Freising prallte mit seinem Pkw auf der A 92 gegen den Fahrbahnteiler der Anschlussstelle Hallbergmoos, weil er zuvor zu lange auf sein Navigationsgerät geschaut und dann zu spät reagiert hatte. Der Mann wurde zum Glück nur leicht verletzt, der Pkw allerdings musste demoliert abgeschleppt werden.

Eine 62-Jährige aus dem Kreis Landsberg war mit ihrem Pkw auf der Staatsstraße 2056 zwischen Raisting und Dießen am Ammersee unterwegs, als sie nach rechts aufs Bankett geriet, ein Verkehrsschild rammte und dann gegen einen Baum krachte. Der Wagen kippte dann über eine Böschung und blieb auf dem Dach liegen. Die 62-Jährige wurde schwer verletzt, am Pkw entstand Totalschaden. „Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass die Ablenkung durch das Öffnen einer Getränkeflasche während der Fahrt unfallursächlich war“, wird dazu erklärt.

Zum Hintergrund:

Schon wer als Fahrer sein Handy anfasst, riskiert ein Bußgeld


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