Eigentümer in Lindach und Westenhausen können ihre Brunnen überprüfen sowie die Bebaubarkeit von Grundstücken beurteilen lassen.
(ty) Für Grundstücks-Eigentümer in Lindach und Westenhausen, deren Brunnen noch nie auf PFC-Belastungen untersucht worden sind, besteht die Möglichkeit, sich beim Markt Manching bis 30. Juni zu melden. Diese Brunnen werden dann im Auftrag der Bundeswehr beprobt und auf PFC überprüft. Das wurde heute aus dem Pfaffenhofener Landratsamt mitgeteilt. PFC steht für „Per- und Polyfluorierte Chemikalien“ (Hintergrund siehe unten). Außerdem wird angeboten, in den potenziell betroffenen Bereichen zur Bebauung vorgesehene Grundstücke noch vor dem Erwerb oder vor der konkreten Bau-Planung zu überprüfen.
Bereits in der Vergangenheit waren private Grundwasser-Hausbrunnen in Lindach und Westenhausen analysiert worden. „Die Eigentümer wurden über die Ergebnisse informiert. Ferner wurde mitgeteilt, ob die Bewässerung des Hausgartens mit dem Brunnenwasser weiterhin möglich ist oder ob aus Vorsorgegründen auf eine Nutzung des Brunnenwassers verzichtet werden sollte“, teilt Alexandra Schönauer, die zuständige Abteilungsleiterin am Landratsamts, dazu mit.
Im Rahmen der laufenden Untersuchungsprogramme habe man auch einige Baggerseen im Bereich Lindach und Westenhausen beprobt. Dabei waren zwar teilweise erhöhte PFC-Konzentrationen festgestellt worden. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen stufte die festgestellten Werte jedoch als gesundheitlich unbedenklich ein. „Was das Baden betrifft, stellen die PFC-Gehalte in den untersuchten Weihern keine gesundheitsbedenkliche Situation dar“, hieß es heute aus dem Landratsamt.
Außerdem wurden mehrere Fische aus den nördlich des Flugplatzes gelegenen Gewässern entnommen und auf PFC untersucht. Aus den festgestellten Gehalten ergab sich nach Angaben der Kreisbehörde keine Einschränkung zur Verwendung für den menschlichen Verzehr. Trotzdem sei es sinnvoll, auch weiterhin die PFC-Gehalte von Fischen, die im Abstrom des Flugplatzes Manching gehalten werden, von Zeit zu Zeit näher zu betrachten.
Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass die PFC-Belastung des Grundwassers auch Auswirkungen auf Bauvorhaben in Lindach und Westenhausen haben kann. Wie es heißt, sind möglicherweise bei Bauwasserhaltungen und beim Erdaushub erhöhte Anforderungen an eine Reinigung des Wassers vor Wiedereinleitung in das Grundwasser oder ein Gewässer beziehungsweise eine entsprechende Entsorgung des anfallenden Erdaushubs erforderlich.
Das Landratsamt Pfaffenhofen bietet deshalb gemeinsam mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt an, die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke auf Antrag noch vor einem Grundstücks-Erwerb oder vor konkreten Planungen zu überprüfen und eine Einschätzung zu möglichen erhöhten Anforderungen abzugeben. Genauere Infos dazu sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden (Hier der direkte Link). Konkrete Untersuchungen müssten jedoch von einem Sachverständigen für Fragen des Grundwasser- und Bodenschutzes (VSU-Sachverständiger) vorgenommen werden.
Zum Hintergrund:
Im Bereich des Flugplatzes Manching wurden bei Brandbekämpfungseinsätzen und Löschübungen der Standortfeuerwehr bis zum Jahr 2011 – damals noch zugelassene – Feuerlöschschäume verwendet, die „Per- und Polyflourierte Chemikalien“ (PFC) enthielten. Die Verwendung der PFC-haltigen Feuerlöschschäume führte dazu, dass der Boden, das Grundwasser und auch Oberflächengewässer erheblich verunreinigt wurden. „Die Chemikalien versickerten vor allem im Bereich des Flugplatzes Manching in das Grundwasser und wurden über den Grundwasserstrom Richtung Norden in die Umgebung verfrachtet“, erklärt das Landratsamt. „Der Einsatz von Feuerlöschschäumen, die als wesentlichen Bestandteil PFOS enthielten, ist jedoch erst seit 2011 verboten.“
Im Rahmen bisheriger und laufender umfangreicher Untersuchungsprogramme werden beziehungsweise wurden innerhalb und außerhalb des Flugplatzes bereits in der Vergangenheit von der Bundeswehr zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen wurden vom Landratsamt Pfaffenhofen in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt sowie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) gefordert, begleitet und bewertet.
„Für die beteiligten Behörden ist die Lösung der PFC-Problematik eine große Herausforderung und hat oberste Priorität“, heißt es aus dem Landratsamt. Die gesamte Thematik befinde sich wissenschaftlich noch im Stadium der Erforschung, so dass im konkreten Fall nicht nur die Fachbehörden vor Ort, sondern auch die übergeordneten Stellen bislang noch zu wenige Erkenntnisse und Datengrundlagen für eine gesicherte langfristige Bewertung hätten. Im April dieses Jahres wurden neue Bewertungsleitlinien des Landesamtes für Umwelt veröffentlicht. Folglich müssen nun alle bisher erhobenen Daten und getroffenen Aussagen unter zum Teil völlig neuen Gesichtspunkten beurteilt und gewertet werden.
Per- und Polyfluorierte Chemikalien sind eine Stoffgruppe, die mehr als 800 Einzelstoffe umfasst. PFC finden wegen ihrer besonderen Eigenschaften – wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil – in vielen Verbraucherprodukten Anwendung. Früher waren sie insbesondere in Löschschäumen enthalten. Heute werden diese Stoffe beispielsweise bei der Herstellung von Outdoor-Bekleidung und in Imprägnier-Mitteln eingesetzt. Sobald PFC einmal in die Umwelt gelangt sind, verbleiben sie dort für sehr lange Zeit.