Logo
Anzeige
Anzeige

Fahrrad-Sturz eines 45-Jährigen aus dem Kreis Pfaffenhofen hat ein Strafverfahren zur Folge. Den Gefängnis-Aufenthalt konnte der Verunglückte noch abwenden.

(ty) Ein total besoffener 45-jähriger Rumäne, der im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen lebt, war gestern gegen 19.40 Uhr in Ingolstadt mit seinem Drahtesel auf dem Radweg bei der Egerlandstraße in Richtung der Peisserstraße unterwegs, als die Tour ein jähes Ende fand. Ohne Fremdbeteiligung, so meldet die Polizei, sei der Mann gestürzt. Und als dann die Gesetzeshüter eintrafen, stand der Mann schon mit einem Bein im Knast. Aber der Reihe nach.

 

Bei der Unfallaufnahme nahmen die Beamten der Verkehrspolizei erst einmal deutlichen Alkoholgeruch bei dem Verunglückten wahr. Ein Test brachte dann mehr als drei Promille ans Licht. Deshalb stand für den Mann, der sich bei dem Sturz leicht verletzt hatte, eine Blutentnahme auf dem Programm – ein Strafverfahren folgt. Doch so richtig unangenehm wurde es für ihn erst noch.

 

Denn abgesehen von der Alkoholisierung stellten die Gesetzeshüter fest, dass gegen den 45-Jährigen gleich zwei Fahndungsnotierungen beziehungsweise Haftbefehle der Ingolstädter Staatsanwaltschaft vorlagen. Der Beschuldigte hatte aber noch Glück: Wie es heißt, konnte er die drohende Freiheitsstrafe durch die Zahlung des fälligen Geldbetrags abwenden.

 

Ein Aufenthalt im Gefängnis blieb dem Mann somit erspart. Der Rettungsdienst brachte ihn ins örtliche Klinikum, wo die bei dem Fahrrad-Unfall erlittenen Blessuren ambulant behandelt werden konnten. Ein juristisches Nachspiel hat die Angelegenheit aber trotzdem noch: Gegen den 45-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Gut drei Promille sind bekanntlich selbst für einen Radfahrer deutlich zu viel.


Anzeige
RSS feed