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Man hat zwar keinen grundsätzlichen Urlaubsanspruch, doch die Agentur für Arbeit gibt unter gewissen Bedingungen grünes Licht. 

(ty) „Arbeitslose Menschen haben keinen grundsätzlichen Urlaubsanspruch, können aber dennoch nach vorheriger Zustimmung der Arbeitsagentur verreisen“, teilt die Arbeitsagentur Ingolstadt mit. Wenn die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtige, werde in der Regel grünes Licht gegeben. Wichtig sei, dass der Antrag auf Ortsabwesenheit vorher bei der Agentur für Arbeit gestellt werde.  

 

„Im Recht der Arbeitslosenversicherung gibt es einen Anspruch auf Urlaub wie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht“, erklärt die Agentur für Arbeit. Arbeitslose Menschen, unabhängig davon ob sie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht, müssten für die Agentur für Arbeit stets orts- und zeitnah erreichbar sein. Sofern keine Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme bevorsteht, bestehe aber die Möglichkeit, sich bis zu drei Wochen innerhalb eines Kalenderjahres unter Fortzahlung der Leistung an einem Ort fernab eines potenziellen Arbeitsplatzes aufzuhalten.

 

Anspruch auf Arbeitslosengeld und Versicherungsschutz bestehe aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche. „Wer länger abwesend sein möchte, kann sich für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen ortsabwesend melden“, heißt es weiter. „Ist die Ortsabwesenheit länger als sechs Wochen geplant, wird man abgemeldet und gilt ab dem ersten Tag nicht mehr als arbeitslos und erhält kein Arbeitslosengeld mehr.“ Nach Rückkehr könne man sich erneut persönlich arbeitslos melden.

 

Der Antrag auf Ortsabwesenheit bei Urlaub oder Ähnlichem sollte nach Angaben der Agentur für Arbeit erst kurz vor Reiseantritt gestellt werden, da die Vermittlungsfachkraft sonst nicht beurteilen kann, ob die geplante Reise eine Arbeitsaufnahme oder Lehrgangsteilnahme beeinträchtigt. Es werde empfohlen, die Ortsabwesenheit eine Woche vorher zu beantragen. Die Antragstellung ist schnell und bequem auch online unter www.arbeitsagentur.de/meine-eservices möglich. Offene Fragen könnten jederzeit vorab mit der Agentur für Arbeit vor Ort geklärt werden.


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