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Er hatte die fälligen Sozialabgaben nicht geleistet, zum Schein fungierte dabei der Sohn als Firmeninhaber.

(ty) Einen nicht alltäglichen Fall von Sozialbetrug haben die Beamten des Regensburger Hauptzollamts bei der Überprüfung eines Gastronomie-Betriebs aufgedeckt. Der Firmeninhaber aus dem Raum Weiden hatte es demnach über einen Zeitraum von zirka zwei Jahren in insgesamt 30 Fällen unterlassen, die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen unter Angabe der tatsächlich ausbezahlten Bruttolöhne fristgerecht und ordnungsgemäß anzumelden.  

„Die erforderlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen wurden von dem Geschäftsmann nicht entrichtet“, heißt es vom Zoll. Außerdem seien bereits geleistete Arbeitszeiten in erheblichem Umfang nicht entlohnt worden. Zum Schein habe dabei der Sohn des Beschuldigten als Firmeninhaber fungiert. 

Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen den eigentlichen Geschäftsinhaber einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen zu je 35 Euro – also 8400 Euro. Gegen den Sohn wurde das Verfahren indes eingestellt. Der für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 18 500 Euro, für den der Geschäftsführer zusätzlich zu der ihm aufgebrummten Geldstrafe ebenfalls aufkommen muss. Insgesamt werden also rund 27 000 Euro fällig.


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