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Wer unerlaubt im Besitz von Waffen oder Munition ist, kann diese beim Landratsamt oder bei der Polizei abgeben, ohne bestraft zu werden. Diese Amnestie-Regelung gilt bis 1. Juli 2018.

(ty) Der unerlaubte Besitz von Waffen und Munition ist grundsätzlich strafbar. Durch eine Änderung des Waffenrechts soll nun die Zahl der illegal zirkulierenden Waffen verringert werden. Deshalb wurden kürzlich die waffenrechtlichen Vorschriften geändert und ein für ein Jahr befristeter Strafverzicht bei der Abgabe von unerlaubt besessener Waffen und Munition eingeführt – ein so genannte Amnestie-Regelung. Will sagen: Wer in den unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition gekommen ist, kann diese bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abgeben, ohne bestraft zu werden.

 

Wolfgang Koch, der Leiter des zuständigen Sachgebiets („Öffentliche Sicherheit und Ordnung“) am Pfaffenhofener Landratsamt, weist auf diese Neuregelung hin und erklärt: „Das Gesetz enthält unter anderem eine auf ein Jahr befristete Amnestie-Regelung. Wer unerlaubt Waffen und/oder Munition besitzt, hat bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben, ohne wegen des illegalen Erwerbs und Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen.“ Die Pfaffenhofener Kreisbehörde rät den Betroffenen, diese Amnestie-Regelung zu nutzen, „zumal die Abgabe solcher Waffen gebührenfrei ist“. Diese Frist sei „eine Chance für alle, die sich unerlaubt besessener Waffen und Munition entledigen möchten“. 

Das Landratsamt weist zugleich auf einige wichtige Regelungen hin. So seien das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr möglich, um die Amnestie in Anspruch nehmen zu können. „Die Straffreiheit gilt nur, wenn dem Waffenbesitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße nicht bekanntgegeben worden ist oder die Tat zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe noch nicht entdeckt worden ist“, so Koch. 

Das Landratsamt teilt außerdem mit, dass auch Inhaber von Waffenbesitzkarten, die legal besessene Schusswaffen nicht mehr benötigen, diese Waffen ebenfalls – unter Vorlage der Erlaubnisurkunden – bei der Waffenbehörde oder bei den Polizeidienststellen abgeben können. 

Es wird empfohlen, vorab mit den zuständigen Mitarbeitern am Landratsamt einen Termin zu vereinbaren. Zudem wird ausdrücklich geraten, bei der Abgabe von Waffen und Munition darauf zu achten, dass die Schusswaffen stets entladen sind. „Während des Transports müssen Waffen und Munition getrennt voneinander in verschlossenen Behältnissen und damit nicht zugriffsbereit transportiert werden“, betont die Kreisbehörde. 

Für weitere Auskünfte oder Terminvereinbarungen zur Abgabe von Waffen stehen bei der Unteren Waffenbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen folgende Ansprechpartner bereit: Gerlinde Reisner, Telefonnummer (0 84 41) 27 – 293; Tobias Furtmayr (Durchwahl 27 – 363); Annemarie Abeltshauser (Durchwahl 27 – 244) und Wolfgang Koch (Durchwahl 27 – 240).


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