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Der Stadtrat hat gestern Abend mit großer Mehrheit ein Regelwerk zur Benutzung von Grünanlagen sowie Spiel- und Bolzplätzen beschlossen.

(ty) Der Pfaffenhofener Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung mit großer Mehrheit eine Grünanlagen-Satzung erlassen. „Dabei geht es der Stadt nicht um eine weitere Reglementierung, sondern vielmehr darum, den Freizeit- und Erholungswert des neuen Bürgerparks und des Natur- und Freizeitparks zu erhalten und zugleich die Interessen der Anlieger zu schützen“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus. Auf Grundlage dieser Satzung, die auch wichtige Regelungen für Hundehalter beinhaltet, können bei Verstößen Bußgelder verhängt werden.

 

Das Gartenschau-Gelände soll auch jetzt, nach dem Ende der Gartenschau, ein beliebter Ort bleiben, an dem sich die Bürger in Gruppen oder einzeln in ihrer Freizeit aufhalten können. Während der Gartenschau war das Areal eingezäunt und wurde von einem Ordnungsdienst überwacht. Der Zutritt endete in der Regel am frühen Abend. Damit war ausgeschlossen, dass auf dem Gelände in den Nachtstunden gefeiert wurde oder dass Blumenbeete dem Vandalismus zum Opfer fielen.

Um den Freizeitwert der neue entstandenen Grün- und Erholungsflächen zu bewahren, um Verschmutzungen oder Verwüstungen  sowie nächtlichen Lärm zu vermeiden und Rücksicht auf die Bedürfnisse der Anlieger zu nehmen, erachtete die Stadtverwaltung den Erlass einer Satzung als notwendig. „Damit werden verbindliche Benutzerregelungen aufgestellt und auch die Verhängung von Bußgeldern ist möglich“, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung.

 

Ein Satzungsentwurf war den Stadtrats-Fraktionen bereits vor der Sommerpause ausgehändigt worden, auch eine Vorberatung hatte bereits in der Sitzung Ende Juli stattgefunden. Gestern nun beschloss das Gremium bei zwei Gegenstimmen die Satzung, die nicht nur für die Grünflächen und Parkanlagen der ehemaligen Gartenschau gilt, sondern auch für alle Spiel- und Bolzplätze in der Stadt und den Ortsteilen. 

Die Kernaussagen der Satzung betreffen vor allem das Verhalten in den Grünanlagen und das Mitführen von Hunden sowie anderen Tieren. Konkret regelt Paragraf 4 der Satzung Folgendes:

  1. Wer in den Grünanlagen Hunde oder andere Tiere mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.
  2. Es ist untersagt, Hunde oder andere Tiere auf Spielplätzen und Bolzplätzen mitzuführen oder laufen zu lassen, außer auf Wegen in diesen Bereichen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden.
  3. Es ist verboten, Grünanlagen durch Hunde oder andere Tiere verunreinigen zu lassen.
  4. Ein Hunde- oder Tierhalter bzw. Gewahrsamsinhaber, der entgegen dem Verbot in Abs. 3 eine Grünanlage verunreinigen lässt, ist verpflichtet, die Verunreinigung umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  5. Hunde dürfen in den Rasenflächen und auf Blumenschmuckpflanzungen nicht laufen gelassen werden.
  6. Von den Verboten der Absätze 2 bis 5 sind ausgenommen Dienst, Rettungs-, Jagd- und Blindenhunde bei ihrem zweckentsprechenden Einsatz.

Die komplette Satzung finden Sie hier, beschlossen wurde die oben ausgeführte Variante von Paragraf 4.


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