Eigentlich wurde eine 29-jährige Radlerin gestoppt, weil sie während der Fahrt telefonierte. Jetzt hat sie ein Strafverfahren am Hals, weil sie obendrein hackedicht war.
(ty/zel) Am gestrigen Nachmittag ist einer Polizeistreife in der Dachauer Straße im Markt Indersdorfer Ortsteil Karpfhofen eine Radlerin aufgefallen, weil sie während der Fahrt mit dem Handy telefonierte. Im Zuge der Kontrolle stellten die Beamten dann bei der 29-Jährigen auch noch starken Alkoholgeruch fest. Ein Test bestätigte diesen Verdacht und brachte einen Wert von fast zwei Promille ans Licht. Mit handfesten Folgen.
Denn das ist selbst für Pedalritter deutlich zu viel: Ab 1,6 Promille liegt bei Radfahrern eine Straftat vor, selbst wenn nichts passiert – bei Autofahrern liegt diese Grenze bekanntlich bei 1,1 Promille. Der Markt Indersdorferin blüht deshalb nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, wie ein Polizei-Sprecher bestätigte. Das Telefonieren während der Fahrt wird indes als Ordnungswidrigkeit geahndet, hier werden 25 Euro fällig.