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Es geht um die Einführung der gesplitteten Abwasser-Gebühr. Änderungen bei den Daten zu versiegelten Flächen sollten bis 30. September beim Kommunal-Unternehmen eingegangen sein.

(ty) Er rückt näher – der endgültige Abgabe-Termin für die Erhebungsbögen, die von den Stadtwerken an alle Grundstücks-Eigentümer in Pfaffenhofen verschickt worden waren. Rund 3000 Exemplare sind inzwischen schon wieder beim Kommunalunternehmen eingetroffen, erklärte Sprecher Heinz Hollenberger heute auf Anfrage unserer Zeitung. Hintergrund: Ab nächstem Jahr unterscheiden die Stadtwerke zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser in der Kanalisation. Die Faustregel dabei: Je mehr Niederschlagswasser auf einem Grundstück versickert, umso weniger Gebühren zahlt dessen Besitzer. 

 

Einen Teil der Bögen haben die Bürger zurückgeschickt, ohne die Angaben zur Flächenversiegelung auf den Plänen zu korrigieren. „Falls sich seit der Überfliegung nichts am Grundstück geändert hat und alle Angaben auf den Bögen der Realität entsprechen, muss gar nichts ausgefüllt oder zurückgeschickt werden“, erklärt Stefanie Moll, die Leiterin des Kunden-Centers. Änderungen an den Versiegelungs-Flächen des Grundstücks, die erst nach dem 30. September bei den Stadtwerken eingehen, können allerdings erst für die Abwasser-Abrechnung für 2019 berücksichtigt werden.

Mit der Umstellung verfolgen die Stadtwerke zwei Ziele. Zum einen will man die Umwelt besser schützen und Niederschlagswasser im Naturkreislauf halten. Denn: „Auch in Pfaffenhofen fließt viel zu viel davon in die Kanäle“, sagt Hollenberger. Allein im vergangenen Jahr seien es 1,3 Millionen – von fast fünf Millionen Kubikmeter gereinigtem Abwasser insgesamt – gewesen. Dieses an sich saubere Niederschlagswasser so aufwändig wie Schmutzwasser zu reinigen, sei unnötige Verschwendung, koste Geld und Energie. Stattdessen soll Niederschlagswasser künftig zum Beispiel Gartenpflanzen zugute kommen oder in natürliche Gewässer zurückfließen, wenn dies möglich ist.

 

Zum anderen sei die gesplittete, also aufgeteilte Gebührenberechnung für Schmutz- und Niederschlagswasser gerechter. Deshalb sieht sie auch der Gesetzgeber vor. Niederschlagswasser verursacht bei den Stadtwerken Pfaffenhofen nach eigenen Angaben mehr als zwölf Prozent der Kosten für die gesamte Abwasser-Entsorgung. „Nach einem Grundsatz-Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs müssen Kommunen, bei denen diese Grenze überschritten wird, die gesplittete Abwassergebühr einführen“, erklärt Hollenberger. 

Insgesamt werden die Stadtwerke durch die Umstellung aber nach eigenen Angaben nicht mehr Gebühren einnehmen als bisher. Denn der Preis für die Reinigung des Schmutzwassers, also des verbrauchten Trinkwassers, sinke durch die gesplittete Abwasser-Gebühr. Dafür aber werden ab 1. Januar 2018 teil- und vollversiegelte Flächen auf den Grundstücken berücksichtigt, deren Abfluss ins Kanalsystem sich bisher gar nicht auf die Abwasser-Gebühr ausgewirkt hat.

 

Wie hoch die künftige Gebühr ab nächstem Jahr sein wird, das kann man erst genau kalkulieren, wenn die Stadtwerke zusammen mit den Grundstücks-Eigentümern einen individuellen Überblick über den Versiegelungsgrad gewonnen haben. Deshalb auch die Aktion mit den Bögen. Gebührenpflichtig werden sämtliche Flächen, die bebaut oder künstlich befestigt sind, sobald von dort Niederschlagswasser in die Kanalisation fließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Wasser auf dem Grundstück selbst oder erst außerhalb der Grenzen in die Abwasserkanäle geleitet wird.  

Ausgenommen sind Flächen, von denen Niederschlagswasser zulässigerweise in Gewässer abfließen kann oder Flächen, auf denen Wasser vollständig versickert. Falls kein vollständiger Abfluss des Wassers möglich ist, kommt es auf den Grad der Versiegelung der jeweiligen Fläche im Einzelfall an. Kies, Schotter, Rasengittersteine oder sonstige wasserdurchlässige Befestigungen sind von der Gebühr ausgenommen. Bei Baugrundstücken werden die überbauten Flächen der Gebäude herangezogen. Auch, wer Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen auf dem eigenen Grundstück nutzt, spart bei der gesplitteten Abwasser-Gebühr.


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