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Neuer Paragraf kommt zur Anwendung: 25-Jährige muss sich vor dem Gesetz verantworten, weil sie verhindern wollte, dass ein Verletzter behandelt wird.

(ty) Ein seit diesem Jahr neuer Paragraf des Strafgesetzbuchs kommt nun nach Angaben der Polizei erstmals im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Pförring zur Anwendung. „Waren bislang Rettungskräfte den Aggressionen von Verletzten oder deren Umfeld oftmals hilflos ausgeliefert, gelten für sie mittlerweile ähnlich rechtliche Bestimmungen wie bei einem Angriff auf Polizeibeamte“, verdeutlich ein Sprecher der Polizeiinspektion Beilngries. Eine 25-jährige Nigerianerin muss sich jetzt wegen „Widerstand/Tätlichem Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen“ verantworten, wie heute gemeldet wird.

 

Warum die Asylbewerberin den Rettungsdienst am Donnerstag nicht in das Zimmer eines anderen Asylbewerbers lassen wollte, konnte aufgrund von Sprachbarrieren vor Ort nicht geklärt werden. Dies müssen jetzt die Ermittlungen ergeben. In dem besagten Zimmer befand sich laut Polizei jedenfalls ein ebenfalls aus Nigeria stammender 26-jähriger Mann, der sich bei einem Sturz eine Fraktur zugezogen hatte und deswegen medizinischer Hilfe bedurfte. Immer wieder habe die 25-Jährige aber die Rettungskräfte unter aufgebrachtem Geschrei aus dem Zimmer gedrängt. Erst mit Unterstützung der angerückten Polizei konnte der Verletzte schließlich erstversorgt sowie dann ins Klinikum nach Kösching gebracht werden.


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