18-Jährige aus Ilmmünster mit 1,22 Promille am Steuer erwischt, 25-Jähriger hatte 1,46 Promille intus. Einer stand unter Drogen und einer hatte 0,66 Promille.
(ty) Im Zuge von Verkehrskontrollen haben die Beamten der Pfaffenhofener Polizeiinspektion in der Nacht auf heute mehrere Vergehen festgestellt. Fall 1: Bereits gegen 23 Uhr wurde eine 18-jährige Peugeot-Lenkerin aus Ilmmünster in der Nähe der Kreisstadt gestoppt, nachdem ein Verkehrsteilnehmer ihre auffällige Fahrweise gemeldet hatte. Bei der jungen Frau wurde dann ein Alkoholwert von 1,22 Promille festgestellt. Sie musste zur Blutentnahme und sieht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr auf sich zukommen, das sie wohl den Führerschein kostet.
Fall 2: Gegen 1.45 Uhr wurde ein 19-jähriger BMW-Fahrer in Ilmmünster angehalten. Da sich bei ihm der Verdacht auf Drogenkonsum erhärtete, wurde ein entsprechender Test durchgeführt. Dieser zeigte den vorangegangenen Konsum von Marihuana an. Zur genauen Klärung, was und wie viel davon der junge Ilmmünsterer konsumiert hatte, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Von dem Ergebnis hängen die Konsequenzen ab, mit denen der junge Mann zu rechnen hat.
Fall 3: Gegen 2.35 Uhr wurde ein 25-Jähriger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck mit seinem Audi in der Kreisstadt angehalten. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm 1,46 Promille. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, auch wenn kein Unfall passiert. Der Mann musste zur Blutentnahme und blickt nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen. Seinen Führerschein dürfte er los sein. In der Regel wird dieser in einem solchen Fall sofort einkassiert. Allerdings hatte der Mann das Dokument nicht dabei.
Fall 4: Gegen 3.25 Uhr nahmen die Beamten im Zuge einer Routinekontrolle in Schweitenkirchen einen Peugeot unter die Lupe. Wegen Alkoholgeruchs wurde bei dem 53-jährigen Pkw-Fahrer, der aus dem Bereich Moosburg stammt, ein Test durchgeführt. Dieser ergab 0,66 Promille. Den Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren, da sein Alkohol-Wert oberhalb der gesetzlich erlaubten 0,5-Promille-Grenze lag.