Ein unbekannter Mann trat in Dachau gegenüber zwei Mädchen als Exhibitionist auf. Juristisch gilt das als sexueller Missbrauch von Kindern. Kripo bittet um Hinweise.
(ty) Nach einem Vorfall am Samstagnachmittag in Dachau ermittelt die Kriminalpolizei wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und sucht nach dem bislang unbekannten Täter, der sich mit einem Fahrrad aus dem Staub gemacht hat. Der Mann hatte sich auf einem Spielplatz vor den Augen zweier Mädchen als Exhibitionist verdingt. Juristisch gesehen gelten exhibitionistische Handlungen als Missbrauch, wenn Kinder die Opfer sind.
Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord heute berichtet, ist Folgendes passiert: Ein zehnjähriges Mädchen aus Dachau spielte am Samstag zwischen 15 und 16 Uhr mit seiner gleichaltrigen Freundin am Kinderspielplatz an der Carl-Thiemann-Anlage nahe der Grundschule Dachau-Ost. Dort sei den Mädchen der bislang unbekannter Mann gegenübergetreten und habe vor den Kindern sexuellen Handlungen an sich selbst vorgenommen. Danach sei er mit einem dunklen Herren-Fahrrad geflüchtet.
Der bislang nicht identifizierte Mann wurde von den beiden Mädchen wie folgt beschrieben werden: etwa 30 Jahre alt, zirka 170 Zentimeter groß; kurze schwarze Haare, mitteleuropäisches Aussehen, auffällig pickeliges Gesicht; er trug eine schwarze Lederjacke.
Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hat die Ermittlungen zu dieser Sexualstraftat übernommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die den gesuchten Mann identifizieren können oder diesen an oder im Umfeld des Tatorts beobachtet haben, sind dazu aufgerufen, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise werden unter der Telefonnummer (0 81 41) 61 20 entgegengenommen.
Die Ermittlungen der Kripo werden wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt, wie unserer Redaktion bestätigt wurde. Dazu muss man wissen: Exhibitionistische Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer von exhibitionistischen Taten sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen.