Logo
Anzeige
Anzeige

Zur Last gelegt werden dem Ex-Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums: Untreue in 99 Fällen, Vorteilsnahme in drei Fällen und Bestechlichkeit. Er sitzt weiterhin in U-Haft. 

(ty) Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt heute mitgeteilt hat, sind die Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum-Ingolstadt-GmbH, Heribert Fastenmeier, jetzt abgeschlossen. Mit dem Ergebnis, dass Anklage gegen ihn zur großen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt erhoben worden ist. Und zwar, so heißt es, "wegen des Verdachts der Untreue in 99 Fällen, der Vorteilsannahme in drei Fällen und der Bestechlichkeit". Der Beschuldigte sitzt weiterhin in U-Haft. 

 

Den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zufolge wird Fastenmeier konkret Folgendes zur Last gelegt:

  • Bezug von kostenfreien privaten Steuerberatungs-Leistungen sowie der Erhalt sonstiger Vorteile als Gegenleistung zur Vergabe von Aufträgen an eine Steuerberatungs-Gesellschaft als Vertreter der Klinikum-Ingolstadt-GmbH.
  • Einverständnis mit der Veräußerung von hochwertigen Merchandising-Artikeln zu Lasten des Klinikums.
  • Vergabe von Aufträgen zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Konditionen für das Klinikum Ingolstadt.
  • Anstellung von Verwandten des Beschuldigten über Fremdfirmen zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Konditionen für das Klinikum Ingolstadt.
  • Die bewusste Nichtgeltendmachung einer vertraglich geschuldeten Kaufpreisforderung beim Verkauf des „Altstadtareals“ Sebastianstraße in Ingolstadt.
  • Die Vereinnahmung ihm im Rahmen seiner Anstellung nicht zustehender Vergütungen auf Kosten des Klinikums Ingolstadt.

 

In der Anklage werde auf Seiten des Klinikums von einem Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich ausgegangen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Es steht also ein Millionen-Schaden im Raum. Das Landgericht Ingolstadt hat jetzt über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Das Oberlandesgericht München habe im Rahmen der von Gesetz wegen stattfindenden Haftprüfung zwischenzeitlich die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet.

 

Die sonstigen Sachverhaltskomplexe, in denen gegen den ehemaligen KlinikumGeschäftsführer ermittelt wurde, wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen entweder mangels hinreichenden Tatverdachts oder aber, weil eine über die zu erwartende Strafe hinausgehende Sanktionierung nicht ins Gewicht fallen würde – eingestellt. Anhängig sei indes noch der Komplex „Vergabe eines Patienten-Entertainment-Systems“; dazu zu wurde erklärt: "Die aufwändigen Ermittlungen konnten hier noch nicht abgeschlossen werden." 

 

Die Ermittlungen gegen weitere im Zusammenhang mit der Klinikum-Affäre geführte Beschuldigte dauern ebenfalls noch an, heißt es von der Staatsanwaltschaft – "vor allem, da das Verfahren gegen den Beschuldigten Fastenmeier aufgrund dessen Inhaftierung vorrangig geführt werden musste". Sobald die noch ausstehenden Ermittlungsergebnisse vorlägen, solle zeitnah über den jeweiligen Verfahrensabschluss entschieden werden.


Anzeige
RSS feed