Das Landgericht München verurteilte drei Männer für eine Serie von Sachbeschädigungen zu Geldstrafen im höheren vierstelligen Bereich. Die Frage des Schadenersatzes ist damit noch nicht abgegolten.
(ty) In der Nacht zum 31. Dezember 2015 hatte ein aufmerksamer Anwohner in der Franz-Joseph-Straße in München drei Männer beobachtet, als diese an einer Hauswand einen großflächigen Schriftzug mit roter Sprühfarbe anbrachten. Der Zeuge konnte auch sehen, wie das Trio ein Verkehrszeichen mit einem Stift beschmierte. Der Schwabinger alarmierte damals sofort die Polizei und folgte den Tätern bis zum U-Bahnhof Giselastraße.
Einer der drei Männer beschmierte auch den Personenaufzug am U-Bahnhof. Beim Aussteigen im Untergeschoss konnte er von den bereits eingetroffenen Polizeibeamten festgenommen werden. Die beiden Komplizen hatten sich zu diesem Zeitpunkt in unbekannte Richtung entfernt. Noch in dieser Nacht stellten die Gesetzeshüter weitere fußballbezogene Schmierschriften in der Römerstraße, Kaiserstraße, Franz-Joseph-Straße bis hin zum U-Bahnhof in der Leopoldstraße fest. Alle angebrachten Schmierereien zeigten das gleiche Schriftbild.
Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Untersuchungen wurde auch das Mobiltelefon des 25-jährigen Festgenommenen ausgewertet. Dabei konnten Aufzeichnungen von begangenen Taten festgestellt werden. Auf den Videos waren auch die beiden Mittäter zu erkennen. Sie konnten identifiziert und ermittelt werden. Es handelt sich um einen 28-jähren und um einen 26-jährigen Münchner.
Das Landgericht München sah die Täterschaft der drei ermittelten Männer als erwiesen an und verurteilte sie in elf Fällen der Sachbeschädigung zu jeweils empfindlichen Geldstrafen im höheren vierstelligen Bereich. Die Frage des Schadenersatzes ist damit allerdings noch nicht abgegolten.
Durch Schmierschriften entstehen in der Landeshauptstadt München immer wieder Sachbeschädigungen mit hohen Schadenssummen. „Insbesondere vor anstehenden Fußball-Begegnungen werden zum Teil ganze Straßenzüge mit diesen Schmierschriften überzogen“, heißt es von der Polizei.