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Fünf junge Leute feierten in Ingolstadt zusammen Weihnachten, als es an der Tür klingelte: Dann folgten beklemmende Szenen.

(ty) Unerwarteten und rabiaten Besuch haben fünf Freunde im Alter von 17 und 18 Jahren heute Nacht bekommen, als sie Heiligabend in einer Wohnung an der Gerolfinger Straße in Ingolstadt gemeinsam verbrachten. Gegen 23.40 Uhr klingelte es an der Tür, der 18-jährige Hausbewohner und ein gleichaltriger Freund öffneten. Vor ihnen stand laut Polizei ein 19-jähriger Bekannter, mit dem sie nach ersten Erkenntnissen kürzlich in Streit geraten waren. Begleitet wurde der junge Ingolstädter von seinem Vater und seinem Onkel sowie von zwei weiteren Personen im Alter von 39 und 34 Jahren.

 

Nachdem die Tür geöffnet worden war, wurden der Hausbewohner und dessen Freund nach Angaben der Polizei in den Außenbereich gezerrt und von mehreren Personen der Besucher-Gruppe körperlich angegangen. „Beide erlitten durch Faustschläge leichte Verletzungen im Gesichtsbereich“, so ein Polizei-Sprecher. Im Wohnbereich seien die drei übrigen jungen Leute auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden, woraufhin sie sich zum Eingangsbereich begaben – und dort ebenso von den Angreifern mit Fäusten und Füßen traktiert worden seien. Auch sie wurden durch die Angriffe leicht verletzt, hieß es heute.

 

Den attackierten Jugendlichen sei es schließlich gelungen, zu flüchten und die Polizei zu verständigen. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die Gesetzeshüter den 19-jährigen Tatverdächtigen sowie dessen Begleiter in der näheren Umgebung stellen. Da sich der 43-jährige Vater und der 38-jährige Onkel auch gegenüber den Beamten „zunehmend aggressiv“ verhielten und  auch einem ihnen von der Polizei erteilten Platzverweis nicht nachgekommen seien, mussten sie die restliche Nacht in einer Haftzelle der Inspektion Ingolstadt verbringen.

 

Der genaue Grund sowie der genaue Ablauf der nächtlichen Auseinandersetzung müssten nun im Rahmen von Vernehmungen abgeklärt werden, hieß es heute von der Polizei. Den Angaben zufolge wird jedenfalls wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte sowie wegen Hausfriedensbruchs, Bedrohung und Beleidigung ermittelt.

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