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Der Münchner Hauptbahnhof ist kein gutes Pflaster für Kriminelle: Neun Festnahmen in den vergangenen Tagen.

(ty) Der Münchner Hauptbahnhof ist offensichtlich kein gutes Pflaster für Straftäter. Allein von 23. bis 25. Dezember wurden von Beamten der Bundespolizei sieben Personen festgenommen, die wegen unterschiedlicher Delikte zur Fahndung ausgeschrieben waren. Drei von ihnen kamen in Haft, da sie Geldstrafen nicht beglichen hatten. Vier konnten, teilweise nach Zahlung von Geldstrafen, die Wache wieder freien Fußes verlassen. In weiteren Fällen kam ein Dieb, der am gestrigen Morgen von einem Bestohlenen im Hauptbahnhof wiedererkannt wurde, ebenso in Haft, wie ein 20-jähriger Russe, der tags zuvor in einem Lebensmittelgeschäft geklaut hatte.

 

Bereits am 23. Dezember war einem 57-jährigen Slowaken in stark alkoholisiertem Zustand am Hauptbahnhof sein Handy entwendet worden, berichtet die Bundespolizei. Als der Bestohlene es am 25. Dezember über eine Ortungs-App lokalisieren konnte, befand es sich im Bereich des Hauptbahnhofs – allerdings konnte er keine Person dazu ausfindig machen. Gestern sei ihm dann am Haupteingang des Hauptbahnhofs von einem 30-jährigen, alkoholisierten Landsmann ein Handy zum Kauf angeboten worden.

 

Als der 57-Jährige erkannt habe, dass das ihm offerierte Mobiltelefon seines war, verständigte er eine sich in der Nähe befindliche Streife der Bundespolizei. „Bei der anschließenden Durchsuchung des mit 2,35 Promille alkoholisierten Verkäufers wurde auch das Handy aufgefunden“, so ein Polizei-Sprecher. Das rund 200 Euro teure Telefon konnte, unter anderem durch Bilder des Bestohlenem, zweifelsfrei diesem zugeordnet werden. Der 30-Jährige Slowake werde heute dem Haftrichter vorgeführt, heißt es von der Bundespolizei.

 

Ein 20-jähriger Russe entwendete laut Bundespolizei bereits am zweiten Weihnachts-Feiertag gegen 12 Uhr in einem Lebensmittel-Geschäft im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs Lebensmittel. Er sei vom Ladendetektiv beobachtet und der Bundespolizei übergeben worden. Im Rahmen der Ermittlungen sei festgestellt worden, „dass der Mann keinen festen Wohnsitz hat, vollziehbar ausreisepflichtig ist und weder über einen gültigen Pass noch ein Visum verfügt“. Nach der Haftrichter-Vorführung wurde gegen den Russen wegen Diebstahls Untersuchungshaft angeordnet.


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