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Interne Ermittlungen gegen 48-jährigen Gesetzeshüter: Im Raum steht die Unterschlagung von bar bezahlten Verwarnungsgeldern.

(ty) Im Zuge einer routinemäßigen internen Überprüfung der Abrechnung von Barverwarnungen sind gestern bei einer Dienststelle der Münchner Verkehrspolizei Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Das teilte das Polizeipräsidium der Landeshauptstadt heute mit. Wie es weiter heißt, stehe ein 48-jähriger Polizeibeamter nun im Verdacht, bar bezahlte Verwarngelder nicht ordnungsgemäß abgerechnet zu haben. 

Wie in Fällen interner Ermittlungen vorgesehen, sei das bayerische Landeskriminalamt (LKA) informiert worden und habe umgehend die Ermittlungen übernommen.

Noch am gleichen Tag seien die ersten Maßnahmen – wie Vernehmungen und Durchsuchungen – veranlasst worden. Der beschuldigte Mitarbeiter sei zudem vom Polizeipräsidium München vorläufig suspendiert worden. Details zur Höhe der unterschlagenen Gelder sowie die Motivlage des Tatverdächtigen seien derzeit Gegenstand der Ermittlungen. 

Zum Hintergrund wird erklärt: Barverwarnungen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bewegen sich im Bereich zwischen fünf und 55 Euro. Darüber hinausgehende Einzelbeträge seien als Barverwarnung nicht möglich.


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