Zum Schutz der Nutztier-Bestände vor der hochansteckenden Krankheit unterstützt die Kreisbehörde die Jäger beim präventiven Vorgehen.
(ty) Um die Bemühungen zu unterstützen, eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Landkreis Pfaffenhofen zu verhindern, hat Landrat Martin Wolf (CSU) mehrere Maßnahmen verfügt. "Zum Schutz der Nutztierbestände vor der hochansteckenden Tiererkrankung unterstützt das Landratsamt die Jägerschaft in ihrem präventiven Vorgehen", erklärt Wolf. Folgende Maßnahmen wurden erlassen.
Zur effektiven Reduktion der Wildschweinbestände wird ab sofort auf Antrag Nachtzieltechnik zugelassen. Hierfür bestehen verschiedene Voraussetzungen, insbesondere eine Begründung dass trotz eines bestehenden und angewandten Schwarzwildkonzeptes keine ausreichende Verringerung der Schwarzwild-Bestände gelungen ist und dies gerade durch die Verwendung von Nachtzieltechnik geändert werden könnte. Die Zulassung erfolgt zunächst befristet auf drei Jahre. Jäger können sich hierzu ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde (UJB) am Landratsamt beraten lassen. Tobias Furtmayr steht für alle Fragen unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 3 63 oder nach Terminvereinbarung persönlich in der Kreisbehörde zur Verfügung.
Wer die von der Staatsregierung am 19. Dezember vergangenen Jahres ausgelobte Abschussprämie von 20 Euro für jeden erlegten Frischling (männlich oder weiblich), jeden weiblichen Überläufer und jede Bache, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig ist, in Anspruch nehmen möchte, kann sich die Abschusszahlen auf seinen Streckenlisten zum Ende des Jagdjahres (1. April) bei der Unteren Jagdbehörde bestätigen lassen. Dies wird bei der Beantragung der Prämie über den BJV erforderlich sein. Die Prämie soll dann rückwirkend auf den 19. Dezember vergangenen Jahres ausbezahlt werden.
Zur fachgerechten Entsorgung von erlegtem Schwarzwild, das nicht der Vermarktung zugeführt wird, werden vom Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde geeignete, strategische Stellen im Landkreis ermittelt, an denen man im Bedarfsfall Konfiskatbehälter aufstellen könnte. So soll eine Verbreitung über Kadaver verhindert werden.
Zum Hintergrund erklärt das Landratsamt: Die Afrikanische Schweinepest breite sich seit dem Jahr 2007 aus Georgien über das Baltikum nach Westen aus. "Obwohl versucht wurde, durch die Einrichtung von Sperrzonen eine Ausbreitung zu verhindern, kam es im vergangenen Jahr zu einem Auftreten der Seuche in der Tschechischen Republik." Die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest liege darin, "dass sie auf Hausschweine übergreifen kann und dort immer tödlich verläuft". Je geringer die Schwarzwild-Bestände seien, umso geringer sei die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Verbreitung der Tierseuche. "Eine Übertragung auf den Menschen ist übrigens ausgeschlossen", so die Kreisbehörde.