Der Zoll zog die von einem Münchner bestellte Ware aus dem Verkehr und ordnete die Vernichtung der Präparate an. Grund war ein Einfuhrverbot.
(ty) Laut heutiger Mitteilung haben Zöllner in der vergangenen Woche in einem Paket aus den USA zahlreiche potenzfördernde Tabletten entdeckt, die sich ein privater Empfänger aus München über einen Online-Shop bestellt hatte. Das Problem: "Ihm war leider nicht bewusst, dass diese Mittel hierzulande als Arzneimittel eingestuft werden und somit einem Einfuhrverbot nach dem Arzneimittel-Gesetz unterliegen", erklärt Marie Müller, die Sprecherin des Hauptzollamts München. So ging der Kauf der Potenzmittel für den Münchner in die Hose: „Die Vernichtung der Präparate wurde angeordnet“, heißt es vom Zoll.
Zum Hintergrund wird erklärt: Privatpersonen dürften nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Postversand grundsätzlich keine zulassungspflichtigen Medikamente aus dem Ausland beziehen. Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliege in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften. Außerdem warnt der Zoll: „Abgesehen vom Einfuhrverbot steht bei der Bestellung und dann gegebenenfalls der Einnahme solcher im Ausland erworbenen Tabletten, die auf der Verpackung in schillernder Schrift und martialischer Aufmachung oft unrealistische Leistungssteigerungen versprechen, auch immer eine gewisse Gesundheitsgefahr im Raum.“