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Freiwillige Beiträge für das vergangene Jahr müssen spätestens bis zum 3. April eingezahlt sein.

(ty) Wie die Deutsche Rentenversicherung in Bayern jetzt mitteilt, müssen freiwillige Beiträge für das vergangene Jahr spätestens bis zum 3. April eingezahlt sein. „Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind“, erläutert dazu Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets „Besondere Soziale Angelegenheiten“ am Pfaffenhofener Landratsamt.

 

Seit dem 1. Januar vergangenen Jahres können auch Altersvollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen. Der monatliche Beitrag könne zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1187,45 Euro in beliebiger Höhe gezahlt werden. 

Lochhuber erklärt: „Freiwillige Beiträge können wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen zu erfüllen.“ Weitere Informationen zum Thema gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter der Rufnummer 08 00 10 00 4 80 88.


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