Derzeit läuft noch eine Strafverzichts-Reglung, sie wurde schon in fast 70 Fällen genutzt. Ansprech-Partner sind die Polizei oder das Landratsamt.
Von Alfred Raths
Nur noch rund vier Monate Zeit bleibt all jenen, die Waffen oder scharfe Munition straffrei loswerden wollen, die sie illegal besitzen. Nach einer Änderung im Waffengesetz läuft diese Frist noch bis 1. Juli dieses Jahres. Im Landkreis Pfaffenhofen wurden auf dieser Grundlage schon knapp 70 Schießeisen von Privatleuten weggegeben. Wir erklären, was es mit dieser so genannten Amnestie-Regelung auf sich hat und wie man seine illegalen Waffen auf legalem Wege entsorgen lassen kann.
Allein von den Beamten der beiden Polizeiinspektionen im Landkreis, also in Pfaffenhofen und Geisenfeld, wurden rund drei Dutzend unterschiedlicher Waffen eingesammelt. Darunter befanden sich auch etliche Schreckschuss-Pistolen – deren Besitz ist allerdings erlaubt, lediglich zum Führen benötigt man einen „Kleinen Waffenschein“, den die Kreisbehörde auf Antrag ausstellt. Abgegeben wurden die Waffen trotzdem.
In besonderer Erinnerung blieb den Ordnungshütern eine Begebenheit: Erben einer Verstorbenen in der Gemeinde Pörnbach fischten ein altes Gewehr aus der Jauchegrube auf dem Grundstück und präsentierten es der darüber dann doch etwas erstaunten Polizei. Nach Auskunft des Pfaffenhofener Landratsamts gegenüber unserer Zeitung kamen über die Kreisbehörde „eher Erbstücke und wertlose Stücke“ zur Vernichtung. „Die abgegebenen Waffen hatten in der Regel nur noch Schrottwert“, so ein Sprecher.
Wer nun selbst noch eine Waffe hat, die er im Rahmen der so genannten Amnestie-Regelung loswerden will, sollte sich vorher auf alle Fälle mit der jeweiligen Polizeiinspektion oder bei den Mitarbeitern des Sachgebiets „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ am Landratsamt über das Procedere der Übergabe verständigen. Denn einfach mit der Waffe – selbst in bester Absicht – auf die Straße zu gehen, das ist im Zweifelsfall sogar strafbar. Nicht nur waffenrechtlich könnte beispielsweise das Führen einer Waffe unter anderem auch wegen des unbekannten Ladezustands nämlich sehr gefährlich sein.
„Die Polizei holt die Waffe gerne ab“, versichert Helmut Fink, Leiter der Polizeiinspektion Pfaffenhofen. Das ist Service pur. Denn wer seine Waffe dem Landratsamt überlassen will, muss das vorher anmelden und dort einen Termin vereinbaren. „In Zweifelsfragen bestätigt das Landratsamt den vereinbarten Abgabetermin beziehungsweise stellt eine Transport-Erlaubnis aus“, erklärt der Behörden-Sprecher dazu.
Um den Bestand von illegalen Waffen im Bundesgebiet zu reduzieren, war – wie bereits 2003 und 2009 – im vergangenen Jahr erneut eine Strafverzichts-Reglung eingeführt worden. Ein eventuell illegaler Besitz wird demnach strafrechtlich nicht verfolgt: Der Besitzer muss lediglich seine Personalien angeben und eine Einverständnis-Erklärung unterschreiben, dass die Waffe und / oder Munition der Vernichtung beim bayerischen Landeskriminalamt (LKA) zugeführt werden kann. Kosten entstehen dem Abgeber dabei nicht.
Eine Verwertung der im Zuge der Amnestie-Regelung abgegebenen Waffen oder gar ein Weiterverkauf ist den Landratsämtern und der Polizei übrigens nicht gestattet. Für bereits registrierte Waffenbesitzer besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, legale Waffen zur Vernichtung im Landratsamt abzugeben; hierbei fällt lediglich eine Gebühr zum Austrag aus dem Erlaubnis-Dokument an.
Geändert im Waffengesetz wurden überdies auch die Aufbewahrungs-Vorschriften. Mussten bisher Waffen in einem Tresor der Sicherheitsstufe A beziehungsweise B nach VDMA 24992 verwahrt werden, so ist nun für Neuwaffenbesitzer ein Tresor im Widerstandsgrad 0 der Euro-Norm 1143-1 notwendig. Für alle Waffenbesitzer die vor dem 1. Juli vergangenen Jahres einen A- oder B-Tresor in Besitz hatten, wurde eine unbefristete Besitzstandregelung eingeführt, will sagen: Diese Tresore dürfen vom bisherigen Besitzer weiter genutzt werden.