Auch außerhalb der Schutzgebiete im Kreis Pfaffenhofen ist Vorsicht geboten, das gewerbliche Ernten muss man sich sogar genehmigen lassen
(ty) Die Frühlingsknotenblume (Leucojum vernum), auch großes Schneeglöckchen oder Märzenbecher genannt, gehört zu den streng beziehungsweise besonders geschützten Pflanzen. "Wir müssen jedoch leider immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich des Feilenforstes Geisenfeld und auch im Naturschutzgebiet ,Nöttinger Viehweide und Badertaferl' Besucher die Frühlingsknotenblume missbräuchlich abpflücken und ausgraben", sagt Anita Engelniederhammer, die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Pfaffenhofener Landratsamt.
Da die Bestands-Entwicklung der Frühlingsknotenblume weiterhin rückläufig sei und manche Standorte bereits verschwunden seien, ist nach Angaben der Kreisbehörde in der Zeit vom 15. Februar bis 30. April das Verlassen der mit Schildern markierten Wege im Feilenforst Geisenfeld verboten. Im Naturschutzgebiet "Nöttinger Viehweide und Badertaferl" sei sogar ganzjährig das Betreten des Schutzgebietes außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege verboten.
"Dieses Verbot gilt auch für das Sammeln von Bärlauch", betont Engelniederhammer. "Der steht zwar nicht unter Naturschutz, doch ist das Sammeln innerhalb von Naturschutzgebieten nicht zulässig", erklärt sie.
Nach dem Bundesnaturschutz-Gesetz genieße der Bärlauch auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersage, "ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten" sowie deren "Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören". Will sagen: Die Pflanzen dürften laut Landratsamt nur für den Eigenbedarf gesammelt werden – die gewerbliche Nutzung von Bärlauch-Beständen hingegen müsse behördlich genehmigt werden.
Märzenbecher.
"Im Interesse der Pflanzenwelt bitten wir die Bevölkerung, insbesondere Frühlingsknotenblume und Bärlauch, aber auch andere Pflanzen zu erhalten und zu bewahren, damit wir uns weiterhin an der Vielfalt unserer schönen Heimat erfreuen können", so Engelniederhammer. Bei Fragen zum Thema ist sie unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 3 16 im Pfaffenhofener Landratsamt zu erreichen.