Kreisbehörde teilt Bedenken der Gemeinde Schweitenkirchen. Landrat Wolf: Schädigende Einwirkungen auf das Trinkwasser wären nicht auszuschließen.
Von Alfred Raths
Doch nicht mit belastetem Material verfüllt werden darf die Kiesgrube Schellneck im Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen. Wie das Pfaffenhofener Landratsamt heute gegenüber unserer Zeitung mitteilte, teile man die Bedenken des Gemeinderats. Der absolute Grundwasserschutz hat nach Ansicht von Landrat Martin Wolf (CSU) Vorrang. Man werde das von der Kommune nicht erteilte Einvernehmen zu der Maßnahme deshalb auch nicht ersetzen. Will sagen: Eine Genehmigung durch das Landratsamt ist somit nicht zu erwarten.
Nachdem der Abbau-Unternehmer das besagte Gelände mit so genanntem "Z1.1."-Material – dabei handelt es sich um in bestimmtem Maß belasteten Bauschutt – verfüllen wollte, obgleich in der ursprünglichen Genehmigung nur unbelastetes "Z0"-Material zugelassen war, regte sich Widerstand im Gemeinderat. "Grundvoraussetzung war immer die Verfüllung mit unbelastetem Material, so steht es auch in der Genehmigung", betonte Bürgermeister Albert Vogler (CSU). Einstimmig habe der Gemeinderat jedenfalls das Ansinnen abgelehnt – insbesondere weil unterirdische Fließströme des Wassers in Richtung mehrerer Brunnen in Pauzhausen gingen.
In einem Schreiben vom Dezember des vergangenen Jahres signalisierte dann allerdings das Landratsamt als Genehmigungsbehörde, dass es eine Verfüllung mit belastetem Material genehmigen wolle. Rathauschef Vogler schloss daraufhin nicht aus, die Angelegenheit auf juristischem Weg zu klären. Dazu wird es aber nun aller Voraussicht nicht mehr kommen müssen. "Das Landratsamt Pfaffenhofen wird in Sachen Verfüllung Kiesgrube Schellneck das gemeindliche Einvernehmen nicht ersetzen", sagte heute ein Sprecher der Kreisbehörde.
Die Kiesgrube liege zwar nicht im unmittelbaren Wasser-Einzugsbereich der drei Brunnen des Wasser-Zweckverbands "Paunzhausener Gruppe", der rund 15 000 Menschen mit Trinkwasser versorge, doch weise die Grundwasser-Fließrichtung auf die Grundwasser-Einzugsbereiche hin. Nach Ansicht von Landrat Wolf "sind mögliche schädigende Einwirkungen auf das Trinkwasser bei einer Verfüllung der Kiesgrube mit Z1.1-Material nicht auszuschließen". Insbesondere würden bei Eintreten schädigender Einflüsse Auswirkungen entstehen, die nicht ohne weiteres zu beheben wären und langfristig negative Auswirkungen auf die Grundwasser-Beschaffenheit hätten. "Grundwasser hat ein langes Gedächtnis", so die Meinung des Landrats dazu wörtlich.