Regierung von Oberbayern ordnet Luftüberwachung an und bittet dringend um die Beachtung von Warnhinweisen.
(ty) Wegen erhöhter Waldbrand-Gefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung angeordnet, zunächst heute bis einschließlich Sonntag. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen (AELF), das in diesem Zusammenhang für Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen, Oberpfaffenhofen, Erding, Mühldorf am Inn, Königsdorf und Ohlstadt. Sie erreichen von dort aus gefährdete Wälder im gesamten Bezirk. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils zwischen 13 und 20 Uhr statt.
„Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrand-Gefahren-Index aktuell für Teile in Oberbayern eine hohe Waldbrand-Gefahr aus“, teilte die Regierung von Oberbayern heute mit. Besonders gefährdet seien die südlichen Hanglagen der Alpen, Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs sowie sonnige Waldlichtungen und Waldränder.
Deshalb bittet die Regierung von Oberbayern auch dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon soll man
- kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
- keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
- keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrand-Bekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutz-Fonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der „Luftrettungsstaffel Bayern e.V.“ stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutz-Behörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen dazu findet man unter www.lrst-oberbayern.de/.