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Schwerpunkt-Prüfung auf Münchner Baustellen: In allen Fällen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.

(ty) Insgesamt 18 illegal tätige Bauarbeitnehmer hat die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts München im Rahmen einer ganztägig angesetzten Schwerpunkt-Prüfung im Baugewerbe überführt. Vorstellig geworden waren die Zöllner auf den Baustellen bereits am 18. April, heute wurden die Ergebnisse bekanntgegeben.

„In allen drei Fällen wurden Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet“, erklärte heute Marie Müller, die Sprecherin des Hauptzollamts München. „Die illegalen Arbeitnehmer wurden zunächst festgenommen, ausführlich mit Hilfe von Dolmetschern befragt und erst nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung wieder auf freien Fuß gesetzt." Gegen die Beschäftigungsbetriebe seien Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Auf einer Großbaustelle im Süden von München arbeiteten den Angaben zufolge ein ukrainischer und zwei marokkanische Arbeitnehmer für einen spanischen Subunternehmer – beschäftigt wurden sie laut Zoll ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne die hierfür erforderliche Arbeitsgenehmigung. 

Acht bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige seien auf einer Baustelle im Münchner Osten angetroffen worden; eine slowenische Firma hatte die Männer mit Betonarbeiten beauftragt. Im Laufe der Kontrolle stellten die Zöllner fest, „dass die bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen weder über eine Aufenthaltsberechtigung verfügten noch die Erlaubnis zu arbeiten hatten“.

Auf der dritten Baustelle in München-Neuhausen seien schließlich sieben bosnische Bauarbeiter einer bosnisch-herzegowinischen Werkvertragsfirma angetroffen worden, die dort mit Maurerarbeiten beschäftigt waren. „Die angetroffenen Bosnier hatten zwar alle gültige Visa, die in Verbindung mit gültigen Werkvertrags-Arbeitnehmerkarten erteilt wurden“, heißt es dazu. „Jedoch galten diese nicht für das Bauvorhaben auf dem sie arbeitend angetroffen wurden.“

Zum Hintergrund

Die Kontrollen der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ erfolgen laut Zoll „nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz“. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns werden demnach auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach Paragraf 2 des Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetzes verfolgt – zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungs-rechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis. 

Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts München hat im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben insgesamt 1464 Arbeitgeber überprüft und rund 25,5 Millionen Euro Schadenssumme ermittelt. In rund 2200 Strafverfahren seien Freiheitsstrafen von 62 Jahren verhängt worden.


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