Logo
Anzeige
Anzeige

Dass der heute 20-jährige Afghane die Tat begangen hat, steht bereits rechtskräftig fest. Vor dem Landgericht geht es nun noch um die Höhe der Strafe.

(ty) Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein junger Mann aus Afghanistan in der Asylbewerber-Unterkunft auf dem Gelände der ehemaligen Patriot-Stellung bei Geisenfeld ein Feuer gelegt. In diesem Monat findet vor dem Ingolstädter Landgericht die Berufungs-Hauptverhandlung gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuburg/Donau statt, das den heute 20-jährigen Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt hatte.    

„Da die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgen-Ausspruch beschränkt wurden, steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte am 9. Juli 2017 in der Asylbewerber-Unterkunft in Geisenfeld ein Sofa im Aufenthaltsraum angezündet hat, das dadurch zu brennen anfing“, heißt es aus dem Landgericht. Durch den Brand wurden der Raum selbst sowie angrenzende Räume teilweise zerstört sowie stark verrußt. Es entstand den Angaben zufolge ein Sachschaden in Höhe von zirka 20 000 Euro. Ferner habe der Angeklagte am 17. Oktober vergangenen Jahres  in seiner Zelle einen Mitgefangenen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. In der Berufhungs-Verhandlung am 25. Juni ab 9.15 Uhr vor dem Ingolstädter Landgericht gehe es nun noch um die Strafhöhe.


Anzeige
RSS feed