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Es drohen Anzeigen, hohe Bußgelder und Rechnungen. Auch verstärkte Polizei-Kontrollen sind angekündigt.

(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt beklagt „erhebliche“ Schäden, die von Mountainbikern im Bereich des Schönthaler Bergs angerichtet worden seien. Das Verhalten der Sportler sei „verstärkt zum Problem geworden“. In einer heute veröffentlichten Mitteilung stellt die Behörde klar, dass Verstöße gegen das bayerische Waldgesetz im Raum stehen und dass hohe Bußgelder drohen. Landrat Martin Wolf (CSU) signalisiert, dass konsequent durchgegriffen wird, und betont: „Natur-Zerstörung ist nicht hinnehmbar.“ Die Polizei werde verstärkt kontrollieren. Zugleich wird an die Selbstverantwortung und Vernunft der Biker appelliert.

 

„In den Waldstücken am Schöntaler Berg wurde in letzter Zeit das Verhalten von Mountainbike-Fahrern verstärkt zum Problem“, heißt es wörtlich in einer heute vom Landratsamt veröffentlichten Pressemitteilung. „Mit ihren geländegängigen Fahrrädern fahren sie teilweise auch abseits geeigneter Wege durch den Wald und richten dabei erhebliche Schäden an. Zudem werden in unzulässiger Weise Sprungschanzen etc. errichtet.“

Die Kreisbehörde macht vor diesem Hintergrund darauf aufmerksam, dass dieses Verhalten gegen den Artikel 13 des bayerischen Waldgesetzes verstoße und Bußgeld bewehrt sei. 

 

Die Kreisverwaltung appelliert an die Selbstverantwortung der Mountainbiker, dies zu unterlassen. „Ein solches Verhalten verursacht nicht nur Schäden, sondern verstößt auch gegen die privaten Eigentumsrechte der geschädigten Waldeigentümer“, ergänzt Landrat Wolf. Und er betont: „Die von Mountainbikern unzulässigerweise errichteten Sprungschanzen und ähnliche Einrichtungen werden außerdem konsequent wieder entfernt und in Rechnung gestellt.“

Grundsätzlich darf – so betont das Landratsamt – im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen mit dem Rad gefahren werden. „Ob ein Weg geeignet ist, hängt letztlich immer vom Einzelfall ab“, wird dazu erklärt. Bei ausgebauten Wanderwegen, Forststraßen oder -wegen, die häufig mit Kies oder Schotter befestigt seien, könne in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Weg auch für Radfahrer und Mountainbiker geeignet sei. „Wie immer ist zu beachten, dass alle Erholungs-Suchenden – ob Fußgänger, Jogger und besonders Radfahrer – gegenseitig Rücksicht nehmen und keine Schäden an der Natur anrichten.“

 

Die Naturschutzbehörde am Pfaffenhofener Landratsamt weist zudem auf die Beeinträchtigungen streng geschützter Vogelarten wie dem Uhu hin. „Der äußerst seltene Vogel brütet bei uns auf dem Boden und ist daher für Störungen besonders anfällig“, sagt Anita Engelniederhammer, die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. „Deshalb werden hier Bußgelder verhängt, die mehrere Tausend Euro betragen können.“ 

Das Landratsamt bittet die Sportvereine, die Mountainbiker in ihren Reihen haben, „ihre Mitglieder auf die Folgen solchen Verhaltens hinzuweisen und sie eindringlich zu warnen“. Den Angaben der Kreisverwaltung zufolge finden verstärkt polizeiliche Kontrollen der Zu- und Abfahrtswege sowie der Feld- und Nebenwege statt. Und auch die Waldbesitzer selbst könnten mit entsprechenden Anzeigen gegen die Zerstörung ihrer Wälder vorgehen. „Natur-Zerstörung ist nicht hinnehmbar“, so Wolf. 


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