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Nach der Anzeige wegen der Geburtstagsfeier der Bürgergemeinschaft fordert die BGI nun eine Richtigstellung der Stadt 

(ty) Die Ingolstädter Provinzposse geht weiter, die ein bislang unbekannter Stadtrat dadurch ins Rollen gebracht hatte, indem er beim Ordnungsamt die Bürgergemeinschaft (BGI) wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes und das Vermummungsverbot angeschwärzt hatte.

Zur Erinnerung: Die Bürgergemeinschaft hatte am 11. November in der Bar Condotti am Schliffelmarkt ihr Einjähriges gefeiert und bei dieser Gelegenheit mit Atemschutzmasken ihren Unwillen gegen die Busse zum Ausdruck gebracht, die durch die Nord-Süd-Achse fahren.

Zwei Tage nach ingolstadt-today hatten auch andere Zeitungen davon Wind bekommen. Die Süddeutsche beispielsweise hat dieser amüsanten Geschichte einen ausführlichen Bericht im Bayernteil gewidmet.

Alles wäre eigentlich längst erledigt, denn die Polizei hat den Fall innerhalb eines Tages zu den Akten gelegt mit dem Vermerk, es läge aus ihrer Sicht keine Ordnungswidrigkeit vor. Hätte sich da nicht der Pressesprecher der Stadt, Gerd Treffer, den Medien gegenüber geäußert. Denn diese Äußerung wiederum stößt nun der Bürgergemeinschaft sauer auf. Denn sie sei schlichtweg falsch. So Christian Lange, der OB-Kandidat der Bürgergemeinschaft, der ob so viel kostenloser Wahlwerbung eigentlich vor Freude in die Luft springen müsste.

Der Anwalt der Bürgergemeinschaft, Jens Potten, hat jetzt jedenfalls Gerd Treffer, ebenfalls Jurist,  aufgefordert, seine Äußerungen gegenüber verschiedenen Medien richtigzustellen. Im Auftrag von Christian Lange, der, wie sollte es anders sein, ebenfalls Jurist ist.

„Sie haben erklärt, dass der Auftritt der Bürgergemeinschaft Ingolstadt vor der Bar Condotti am 11. November beim Ordnungsamt angezeigt hätte werden müssen. Fälschlicherweise entsteht dadurch der Eindruck, die Bürgergemeinschaft würde sich bei ihren politischen Aktionen nicht an Recht und Gesetz, insbesondere das Bayerische Versammlungsgesetzt, halten. Ich möchte deshalb namens und im Auftrag der Bürgergemeinschaft bitten, richtigzustellen, dass keine Verpflichtung zur Anzeige der spontanen Aktion von der Bar Condotti beim Ordnungsamt bestand und die Aktion deshalb auch nicht einen Verstoß gegen das Bayerische Verstammlungsgesetzt darstellt“, heißt es in dem Brief an Gerd Treffer, „Bitte veranlassen Sie diese Richtigstellung in den Medien, denen gegenüber sie diese Erklärung abgeben hatten.“ Und der Anwalt der Bürgergemeinschaft schiebt noch nach: „Bitte gestatten Sie mir auch den Hinweis, dass sie als Leiter des Presse- und Informationsamtes der Stadt Ingolstadt (nicht einer Partei) zur politischen Neutralität verpflichtet sind.“

Die Bürgergemeinschaft hat übrigens sowohl bei der Polizei als auch beim städtischen Ordnungsamt Akteneinsicht verlangt.


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