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Kaum war er wegen Beleidigung eines Polizeibeamten verurteilt, fing er sich mit seiner Veröffentlichung das nächste Strafverfahren ein.

(ty) Am 7. Juni war ein 31-Jähriger vom Amtsgericht München wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In der Folge hat er laut heutiger Mitteilung aus dem Polizeipräsidium in einem öffentlich für alle Nutzer von „Facebook“ einsehbaren Post den vorsitzenden Richter sowie die sachbearbeitende Staatsanwältin beleidigt. Damit nicht genug: Er habe auch den Polizeibeamten erneut beleidigt sowie diesem gedroht, ihn umzubringen. Was dann folgte, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: Razzia, Haftbefehl, Strafverfahren.

 

Aufgrund dieser Veröffentlichung sowie angesichts der Tatsachen, dass in der Wohnung des 31-Jährigen bereits in der Vergangenheit zwei Gaspistolen sowie ein Elektroschocker und ein Einhandmesser sichergestellt worden seien und der 31-Jährige als sehr aggressiv und gewaltbereit eingestuft werde, „wurden die Drohungen gegenüber des Polizeibeamten als ernstzunehmend eingestuft“, heißt es weiter. Nach den genannten Waffen-Sicherstellungen war der 31-Jährige damals auch wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittel-Gesetz angezeigt worden.



Jedenfalls war jetzt über die Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungs-Beschluss für die Wohnung des 31-Jährigen beim Amtsgericht erwirkt worden. Dieser sei gestern vollzogen worden. Der 31-Jährige sei in der Wohnung angetroffen und vorläufig festgenommen worden. Er sei der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt worden. „Der zuständige Ermittlungsrichter erließ wegen Verdunklungsgefahr einen Haftbefehl gegen den 31-Jährigen“, wurde heute gemeldet. Gegen den erneut Beschuldigten werde ein Strafverfahren „wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Bedrohung und Beleidigung“ eingeleitet.


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