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"Wenn jeder macht, was er will, gibt es nur Unfrieden", betont ein Sprecher des Landratsamts. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

(ty) Derzeit herrscht die bislang größte Hitzeperiode des Jahres und auch im Feilenmoos ist deshalb jede Menge los. Sonnenanbeter, Badenixen und Wasserratten zieht es zu den beliebten Seen im Landkreis Pfaffenhofen, um dort Entspannung, Erholung und Spaß zu finden. Wenn allerdings mehrere tausend Menschen – meistens mit dem Auto – in das Gebiet zwischen Manching und Geisenfeld strömen, dann sei es wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen. "Wenn jeder macht, was er will, gibt es nur Unfrieden", betont ein Sprecher des Landratsamts. Die näheren Verhaltensregeln für das "friedliche Miteinander" seien in Verordnungen geregelt, die von Kreistag und den jeweiligen Gemeinden erlassen wurden. Was darf man also im Feilenmoos und was nicht? Hier die wichtigsten Regeln.

 

"Wir bitten alle Besucher der Seen, sich im Interesse des friedlichen Zusammenlebens und des Naturschutzes an die Regeln zu halten", betont Gudrun Bosch, von der Naturschutz-Abteilung am Pfaffenhofener Landratsamt. "Was zunächst nach einer langen Liste mit Reglementierungen aussieht, soll einfach ein konfliktfreies Baden im Einklang mit der Natur und den vielen Badegästen ermöglichen", heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Kreisbehörde. Man appelliere deshalb zur "Konfliktvermeidung" an die Erholungs-Suchenden, sich in dem Freizeit-Gelände "so zu verhalten, dass die anderen Menschen und die Natur möglichst wenig gestört werden".



Die Naturschutz-Fachleute weisen besonders darauf hin, dass im Feilenmoos eine ausreichende Zahl von Parkplätzen vorhanden sei. Das "wilde Parken" in der Natur werde daher nicht geduldet – so die klare Ansage. Außerdem werde dringend darum gebeten, die "absoluten Halteverbote" zu beachten sowie die Rettungswege freizuhalten. Auch Landwirte mit ihren Ernte-Fahrzeugen müssten auf Feldwegen und Engstellen noch durchkommen.

 

"Wie in den vergangenen Jahren wurden auch für die diesjährige Badesaison wieder ausreichend Toilettenhäuschen und Abfallkörbe aufgestellt", so ein Behörden-Sprecher. Es sei außerdem im Interesse jedes einzelnen Badegasts, dass die Baggerseen nicht zugemüllt werden. Ferner seien an den Seen jegliche Wäsche sowie das Einbringen von Reinigungsmitteln in das Gewässer untersagt. Dies gelte übrigens nicht nur für das Waschen von Autos und Fahrräder, sondern ebenso für die Körperreinigung.

 

Auf fünf Seen im Feilenmoos, die durch entsprechende Hinweisschilder besonders markiert sind, dürfen laut Landratsamt Windsurf-Geräte, Segelboote und "Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft" genutzt werden. An den "Schielein-Weihern" nördlich von Nötting ist das Surfen und Segeln allerdings nach Behörden-Angaben ganz verboten. Allerdings gibt es am "Lorenzisee" die Wasserski-Anlage, die viele Sportler und Besucher anzieht. Hier seien ausreichend Parkplätze vorhanden.

 

Eine "Unsitte", die in letzter Zeit immer mehr Verbreitung finde, ist nach Erkenntnissen beim Pfaffenhofener Landratsamt das Fahren mit Modellbooten, die mit Verbrennungs-Motoren angetriebenen werden. Die Kreisbehörde weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, "dass diese Art der Freizeit-Beschäftigung nicht erlaubt ist". Außerdem brauche auch eine Genehmigung, wer in den Seen im Feilenmoos mit einem Atemgerät tauchen wolle.

 

Die Stadt Geisenfeld sowie die Gemeinden Manching, Reichertshofen und Ernsgaden haben Verordnungen über das Verhalten an den Badeweihern erlassen. Nach deren Vorschriften ist es zum Beispiel nicht gestattet, Hunde frei laufen zu lassen und Lagerfeuer anzuzünden. Auch das Zelten sowie das Aufstellen von Wohnwagen sind demnach nicht erlaubt. Trotz aller Hinweise und mitunter Verbote – in der Kreisbehörde ist man sich sicher: "Wenn einige wenige Grundregeln beachtet werden, dann steht dem Badespaß in der Urlaubszeit nichts mehr im Wege."


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