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Das gilt für Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren, die mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungs-Suchende gemeldet sind.

(ty) Viele Schulabsolventen starten nach den Sommerferien ins Berufsleben. "Diejenigen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungs-Suchender melden", raten die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz werde in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Darauf weist jetzt das Pfaffenhofener Landratsamt hin.

Allerdings gibt es dabei etwas zu beachten: "Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungs-Suchende gemeldet sind", erklärt Richard Lechner vom Sachgebiet "Besondere Soziale Angelegenheiten" in der Pfaffenhofener Kreisbehörde.

Weitere Informationen zu diesem Thema und auf Wunsch auch eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenfreien Servicetelefon unter der Rufnummer 08 00 10 00 48 00. Unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.


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