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27-Jährige hatte sich in einen Bundespolizisten verguckt. Sie machte dann alles richtig und die Gesetzeshüter halfen bei der Suche.

(ty) „Ich wollte ihn ansprechen, wusste aber nicht, ob ich das überhaupt darf, wenn es um so etwas Privates geht. Und außerdem war es mir ziemlich unangenehm, genauso wie diese Nachricht, weil ich nicht weiß, ob es angebracht ist." Eine 27-Jährige aus dem Landkreis Traunstein war am Montagnachmittag „vom Lächeln“ eines Bundespolizisten in München so angetan, dass sie am nächsten Morgen nach dem Unbekannten „fahndete“. Die Gesetzeshüter, schließlich nicht ganz unerfahren im Ausfindig-Machen von Leuten, halfen sogleich – und stellten letztlich den Kontakt her. Aber der Reihe nach.

 

Es beginnt im Grunde mit der uralten Frage: Was macht Frau, wenn sie sich in jemanden – oder gar einen Polizisten – verschaut, sich aber nicht traut, ihn anzusprechen? Die 27-Jährige, von deren Fall die Münchner Bundespolizei heute berichtet, machte offensichtlich alles richtig. Sie schrieb am nächsten Morgen nämlich kurzerhand eine E-Mail an die (Bundes-)Polizei. Und dort versucht man dann in solchen Fällen – meist über die Pressestelle – nach eigenem Bekunden „alles menschenmögliche, um die Schmetterlinge irgendwie einzufangen, die sich bereits ausgebreitet haben“, heißt es in einer heutigen Mitteilung der Beamten.

 

Was war überhaupt passiert? Der 27-jährigen Frau hatte es den Angaben zufolge am Montagnachmittag gegen 16 Uhr ein Polizeibeamter mit blonden Haaren, blaugrünen Augen und – wie sie glaubte: mit einer MP5 in der Hand – angetan. Sie habe außerdem in ihrer E-Mail angegeben angegeben: Dieser Beamte stand, mit Kollegin und Kollegen, am Eingang Bayerstraße des Münchner Hauptbahnhofs. Sie habe mit diesem Polizisten dann auch mehrfach Augenkontakt gehabt – und er wiederum habe ihre Blicke lächelnd erwidert.

Ihre E-Mail hatte die Frau an das Polizeipräsidium in München geleitet und von der Polizeiinspektion 16 ging die Suchanfrage dann weiter zur Inspektion München. Der die Nachricht weiterleitende Beamte meinte: "Vielleicht kann der >Herzensbrecher< ja ermittelt werden". Die E-Mail sei morgens eingegangen – und am frühen Nachmittag sei der „Herzensbrecher“ auch tatsächlich schon ermittelt gewesen. Es handelt sich demnach um einen 23-jährigen Polizeimeister.

 

Der junge Mann hatte – so heißt es weiter – von der Suchanfrage erfahren und konnte sich auch an den von der Frau geschilderten Blickkontakt erinnern. Unterstützt durch die Pressestelle sei es dann obendrein gelungen, ein Bild der 27-Jährigen im sozialen Netz zu finden. Prompt sei es dem gebürtigen Sachsen entfahren: "Ja, das ist sie!“ Zur Einordnung dieser Reaktion erklärt ein Polizei-Sprecher: „Freudig, wie uns schien.“ Was ja schon mal nicht die schlechteste Ausgangs-Situation für die weitere Annäherung ist.

Der 23-jährige Polizist, soviel wurde noch verraten, sei hobbymäßig ein so genannter Käfig-Kämpfer – dieses Spektakel wird auch „Mixed Martial Arts“, kurz MMA, genannt. MMA ist eine Vollkontakt-Sportart. Will sagen: Da geht es richtig zur Sache. „Wir sind gespannt, ob es bei den beiden funkt und gar zum Infight kommt“, erklärten heute die Kollegen von der Pressestelle der Bundespolizei.. Der als so genannte Raumschutzkraft eingesetzte 23-jährige Beamte habe jedenfalls versprochen, mit der 27-Jährigen aus dem Landkreis Traunstein Kontakt aufzunehmen.


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