Stadtrat hebt Einkommens- und Vermögensgrenzen an. Nächste Bau-Grundstücke werden im "Weingartenfeld" vergeben.
(ty) Die Zulassungs-Kriterien für das Pfaffenhofener Einheimischen-Modell hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung modifiziert. Dahinter steckt die Frage, wer sich überhaupt für eine städtische Immobilie im Rahmen des Einheimischen-Modells bewerben kann, sowie um die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen. Im künftigen Wohngebiet „Weingartenfeld“ in Heißmanning vergibt die Stadt die nächsten Grundstücke im Rahmen des Einheimischen-Modells. Das Vergabeverfahren laufe zur Jahreswende an.
Wer sich für ein Grundstück oder eine Wohnung im Rahmen des Pfaffenhofener Einheimischen-Modells interessiert, darf demnach jetzt maximal 51 000 Euro pro Jahr als Einzelperson beziehungsweise pro Haushalt 102 000 Euro per anno verdienen (bisher 90 000) und ein Vermögen von höchstens 100 000 Euro als Einzelperson beziehungsweise 175 000 Euro pro Familie (bisher 145 000) besitzen.
„Die vorhandenen Grundstücke oder Wohnungen werden wie bisher nach einem Punktesystem vergeben“, heißt es aus der Stadtverwaltung. „Dabei spielen neben dem Finanziellen vor allem auch persönliche und familiäre Gegebenheiten wie Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder Ähnliches eine Rolle.“ Für die Punktevergabe bei Kindern werde nun eine Altersstaffelung neu eingeführt.
„Mit den neuen Richtlinien können sich nicht mehr nur Pfaffenhofener für ein Grundstück bewerben, sondern auch Personen, die hier keinen Hauptwohnsitz haben“, erklärt eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Allerdings seien die Chancen für Auswärtige, wirklich zum Zuge zu kommen, äußerst gering – da ihnen die vielen Pluspunkte fehlen, die allen einheimischen Mitbewerbern einen großen Vorsprung verschaffen.
Eine weitere vom Rats-Gremium beschlossene Neuerung soll die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum im Stadtgebiet verstärken. Erfolgt künftig per Bebauungsplan eine deutliche Nachverdichtung von Bauland oder wird die Umwandlung eines Gewerbe- beziehungsweise Mischgebietes zum Wohngebiet vorgenommen, dann bestehe für die Investoren die Verpflichtung, ein Viertel der neuen Wohnungen oder der dann maximal zulässigen Geschossfläche für bezahlbaren Wohnungsbau vorzusehen. „Details werden mit den Grundeigentümern in so genannten Zielbindungsverträgen festgelegt“, heißt es dazu.
Weitere Infos zum Einheimischen-Modell sowie den entsprechenden Kontakt zur Stadtverwaltung findet man unter www.pfaffenhofen.de/einheimischenmodell/