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Vor-Ort-Kurse, wie kürzlich in Wolnzach gestartet, sind bereits ab sieben Teilnehmern mit gleichen Ausgangs-Voraussetzungen möglich.

(ty) "Sprache ist der Schlüssel für Integration", betont Christine Pietsch, die Leiterin des noch recht jungen Sachgebiets "Integration" am Pfaffenhofener Landratsamt. Sie freue sich sehr darüber, dass in Wolnzach "durch das engagierte Zusammenwirken aller Beteiligten" ein so genannter berufsbezogener Sprachkurs vor Ort organisiert werden konnte. Am 15. Oktober lief hier ein B1-Sprachkurs angelaufen, der vom beruflichen Fortbildungs-Zentrum der bayerischen Wirtschaft (bfz) in Pfaffenhofen abgehalten wird. Der Unterricht findet zwei Mal in der Woche über drei Stunden statt. 

 

Wann können solche "berufsbezogenen Sprachkurse vor Ort" stattfinden? Nach Angaben aus dem Landratsamt sind "Vor-Ort-Kurse bereits ab sieben Teilnehmern mit gleichen Ausgangs-Voraussetzungen möglich. Sie würden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neben einer Reihe von weiteren Voraussetzungen nur in Regionen zugelassen, die als Region mit geringem Teilnehmer-Potenzial eingestuft werden. Auf den Landkreis Pfaffenhofen treffe dies nun bereits zum dritten Mal zu. Da die Regelung nur für ein Quartal gelte, sei allerdings schnelles Handeln notwendig gewesen.

 

Galina Römmert-Rühle, Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte, informierte und koordinierte das Ganze mit dem Regional-Koordinator des BAMF, der Ausländerbehörde, den Bildungsträgern, den Integrationsberatern des Landratsames und weitere Stellen. "Die Kleingruppen-Regelung hat Vor- und Nachteile", erklärt Römmert-Rühle. Ein Vorteil sei freilich, dass sieben Teilnehmer mit gleichen Ausgangs-Voraussetzungen zum Kursstart leichter zu finden seien. Ein wesentlicher Nachteil sei dagegen, "dass für den erfolgreichen Abschluss während der Kursdauer niemand aufhören darf".

 

Wie heute vom Landratsamt bekanntgegeben wurde, sind weitere solcher Kurse auch in anderen Gemeinden möglich. Denkbar sei es aber auch, mehrere Kommunen zusammenzufassen. "Natürlich gibt es Organisations-Aufwand für eine Sondergenehmigung, wenn man die Kurse außerhalb der eigenen Schulungsräume abhält", sagt Heike Wiethop, die das "bfz" in Pfaffenhofen leitet. "Aber es freut uns, dass die Regional-Koordinatoren vom BAMF auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und es uns ermöglichen."



Und wer kann an solchen Kursen teilnehmen? In einer aktuellen Pressemitteilung aus der Kreisbehörde wird dazu erklärt: "Arbeitsuchende oder arbeitsloste Personen mit Migrationshintergrund und einem Bedarf an sprachlicher Qualifizierung, die Integrationskurs-Anspruch ausgeschöpft haben oder entsprechende Deutschkenntnisse mitbringen; Bürgerinnen und Bürger der EU; Auszubildende unabhängig vom Herkunftsland, Personen, die gerade das Anerkennungs-Verfahren für ihren Berufs- beziehungsweise Ausbildungs-Abschluss durchlaufen."

Ansprechpartnerin ist Galina Römmert-Rühle, sie ist unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 29 62 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.


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