Vier Handlungsfelder sollen neue Perspektiven für das Management aufweisen.
(ty) Der Bayerische Bauernverband (BBV) und die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen haben sich in vier Handlungsfeldern auf neue Perspektiven beim Bibermanagement im Landkreis verständigt. Das teilt das Landratsamt als Ergebnis intensiver Gespräche mit. Im März 2018 hatte die Behörde auf Initiative des BBV die Ortsobmänner zu mehreren Treffen eingeladen. Dabei konnten die Vertreter der Landwirte Näheres zum Handlungsrahmen der Unteren Naturschutzbehörde beim Bibermanagement erfahren, vor allem aber konnten sie ihre Sorgen thematisieren.
Es wurde laut Landratsamt offenbart, dass der Konflikt zwischen dem strengen Schutzstatus des Bibers und den Anforderungen der Landwirte im Einzelfall oftmals sehr schwer zu bewältigen ist und dies auf beiden Seiten zu Resignation geführt hat. Als Ergebnis dieser Gesprächsrunden zum künftigen Umgang mit dem Biber wurden folgende vier Handlungsfelder herausgearbeitet, in denen Verbesserungen auf Landkreisebene möglich seien: Beratung, Entnahmen, Ausgleich und Entwässerungsgräben/Gewässerrandstreifen.
Eine gute Beratung vor Ort sei nach Angaben der Verantwortlichen der Schlüssel zu einem funktionierenden und zufriedenstellenden Bibermanagement im Landkreis. Daher wollen das Landratsamt und der BBV gemeinsam um neue Biberberater mit landwirtschaftlichem Hintergrund werben. In Schulungen erhalten diese zusätzlich zu ihrem landwirtschaftlichen Erfahrungsschatz hilfreiche Informationen zum Biber. Dieses Wissen sollen sie an Landwirte weitergeben.
Weiter ist es ein gemeinsames Interesse von Landratsamt und BBV, dass genehmigte Entnahmen möglichst erfolgreich durchgeführt werden sollen. Ein Weg dorthin sei die Verbesserung der Beratungsleistungen zum Fallenfang. Um die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Entnahme durch Abschuss und Fallenfang zum Tragen kommen zu lassen, wird sich das Landratsamt bemühen, vertrauenswürdige Jäger aus dem Landkreis für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Dort, wo das Tierwohl es zulässt oder erfordert, soll anstelle einer Falle ein Abschuss genehmigt werden, wie es von Seiten des Landratsamtes heißt. Bei der Entscheidung über Entnahmen werden zunächst die Möglichkeiten der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (kurz AAV) verstärkt genutzt und die bereits bekannten Brennpunkte schrittweise erweitert. Dabei sollen vor allem überproportional betroffene landwirtschaftlich genutzte Bereiche in den Fokus genommen werden.
Das Verfahren zum Ausgleich von Biberschäden wird vielfach als zu bürokratisch empfunden, wie das Amt unterstreicht. Die Untere Naturschutzbehörde ist jedoch verpflichtet, die geltenden Verfahrensbestimmungen einzuhalten und die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausgleich sorgfältig zu prüfen. Zur Erleichterung der Antragstellung werden begleitende Unterlagen (Checkliste, Musterantrag) ausgearbeitet. Darin sind Rechtsbegriffe erklärt und es wird auf bekannte Probleme hingewiesen. Das Landratsamt sucht außerdem nach Möglichkeiten, die Bezifferung des entstandenen Schadens zu vereinfachen.
Außerdem wurde deutlich, dass der Biber vor allem in Entwässerungsgräben zum Ärgernis geworden ist. Hier bestehe laut Landratsamt Handlungsbedarf. Die Problematik verschärft sich, weil für den Grabenunterhalt, der die notwendige Prävention darstellt, auf die Grabenverbände und die unterhaltspflichtigen öffentlichen Einrichtungen verwiesen wird und der Landwirt auf deren Mithilfe angewiesen ist. Hier könne durch verbesserte Beratung schon viel erreicht werden. Zur Erleichterung des Vorgehens wird eine Handreichung erstellt, die erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Biberdamm ohne Verstoß gegen Artenschutzrecht entfernt werden darf.
Ein weiteres Problem ist die Inanspruchnahme von Gewässerrandstreifen durch den Biber in Verbindung mit der ohnehin erfolgenden Veränderung der Flussläufe. Wenn beide Ursachen zusammenwirken, "ist es sehr schwierig, den Biber als Hauptverursacher zu ermitteln", heißt es von Seiten der Verantwortlichen. Als Problem der Landwirte wurde die weitgreifende Durchnässung der an Gewässer angrenzenden Flächen offenkundig, wofür ein Ausgleich aus dem Biberschadensfonds sehr schwer zu erlangen ist. Hier bedarf es, so das Landratsamt weiter, eines gemeinsamen Bemühens um eine politische Lösung. Weil hier auch die Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes berührt ist, werde dieses eingebunden.
Ziel aller Maßnahmen ist für Landratsamt und BBV die Sicherung der geschützten Tierart. "Wobei ein Vordringen in für den Biber ungeeignete Bereiche verhindert werden muss, insbesondere wenn landwirtschaftliche Flächen betroffen sind", teilen die Organisatoren mit. Bei der Biberkartierung 2009 wurden für den Landkreis zirka 400 Biber erhoben. Die aktuelle Kartierung von 2016 weist einen Bestand von zirka 450 bis 500 Bibern aus.