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Der 32-Jährige hatte 1,5 Promille intus. Von seinem Führerschein wird er sich wohl verabschieden müssen.

(ty) Es ist wahrlich kein alltäglicher Fall, von dem die Pfaffenhofener Polizei da berichtet. Ein besoffener 32-Jähriger hat heute Nacht in der Kreisstadt die Kontrolle über sein Auto verloren, ist durch einen Zaun gebrettert und in dem Anwesen gelandet. Nach dem Crash marschierte der Mann zur örtlichen Inspektion, um dort das Malheur zu melden. Dass er ordentlich getankt hatte, entging den Beamten freilich nicht. Jetzt muss sich der 32-Jährige auf ein Strafverfahren einstellen, damit droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Der 32-jährige war nach Angaben der Polizei gegen 1.45 Uhr mit seinem Fiat in Pfaffenhofen auf der Joseph-Fraunhofer-Straße stadtauswärts unterwegs, als es kurz vor der Kreuzung mit der Weiherer Straße schepperte. Der Wagen sei nach rechts von der Strecke abgekommen, habe einen Gartenzaun durchbrochen und sei letztlich in dem angrenzenden Garten zum Stehen gekommen. Als die Gesetzeshüter an der Unfallstelle eingetroffen waren, sei der Fiat-Fahrer schon verschwunden gewesen.

 

Denn der hatte sich – so heißt es weiter – nach dem Crash auf Schusters Rappen auf den Weg zur nahe gelegenen Polizeiwache gemacht, um dort den soeben fabrizierten Unfall persönlich zu melden. Die Beamten stellten dann bei dem Mann, der aus dem südlichen Landkreis Pfaffenhofen stammt, dessen Alkoholisierung fest. Laut heutiger Mitteilung hatte er stolze 1,5 Promille intus. Damit hätte selbst dann eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vorgelegen, wenn es nicht gescheppert hätte.

 

Wegen des Unfalls blickt der 32-Jährige nun aber sogar einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs entgegen. Der Schaden an dem Fiat sowie an Zaun und Garten bezifferte die Polizei heute auf insgesamt mehrere tausend Euro. Der ziemlich betrunkene Pkw-Lenker musste sich, wie in solchen Fällen üblich, einer Blutentnahme unterziehen. Mit dem Strafverfahren, das ihn nun erwartet, geht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis einher.


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