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Der Mikrozensus wird durchgeführt. Dabei geht es um Auskünfte, die zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen beeinflussen.

(ty) Auch im Jahr 2019 wird in Bayern, wie im gesamten Bundesgebiet, wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und sie können sich mit einem Ausweis des Bayerischen Landesamtes für Statistik legitimieren, wie die Pfaffenhofener Stadtverwaltung heute mitteilt.

Nach Mitteilung des Landesamtes werden im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

"Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, mit der bereits seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt werden", heißt es aus dem Pfaffenhofener Rathaus.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik in einer Pressemitteilung mitteilt, enthält die diesjährige Befragung zudem noch Fragen zur Krankenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversicherungs-Verhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben.

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen seien Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb "für alle Bürger von großer Bedeutung". Wie das Landesamt weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, sei es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt.

Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamtes legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt auch das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.


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