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Auch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen muss reagieren, nachdem ein Ausbruchsfall in Baden-Württemberg bestätigt worden ist.

(ty) Im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg ist laut aktueller Behörden-Mitteilung ein neuer Ausbruchsfall der Blauzungen-Krankheit bestätigt worden. Die Erkrankung werde insbesondere auf Rinder und Schafe übertragen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sei rund um den Ausbruchs-Betrieb eine Restriktions-Zone mit einem Radius von 150 Kilometer eingerichtet worden. Diese Beobachtungs-Zone umfasse damit auch Teile von Oberbayern, wie heute gemeldet wurde. Für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erlässt das Landratsamt nach eigener Mitteilung eine so genannte Allgemeinverfügung, in der die Sperrmaßnahmen angeordnet werden.

 

Diese Allgemeinverfügung trete am Donnerstag, 28. Februar, in Kraft. "In den Restriktions-Zonen gelten Handelsbeschränkungen", wird dazu erklärt. Für das Virus der Blauzungen-Krankheit, das in erster Linie durch infizierte Stechmücken übertragen werde, seien neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Wildwiederkäuer empfänglich. "In der Regel entwickeln nur Schafe schwere Krankheits-Verläufe mit Schwellungen im Kopfbereich bis zur Blaufärbung der Zunge", heißt es weiter. Ein vorbeugender Schutz der Tiere sei über eine freiwillige Impfung und den Einsatz von Repellentien möglich.

 

"Für den Menschen ist das Virus ungefährlich", teilt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit. Ziel der genannten Restriktions-Zonen ist es den Angaben zufolge, "die Verbreitung des Erregers zu verhindern und den Eintrag in weitere Nutztier-Bestände möglichst zu vermeiden". Weitere Informationen zur Blauzungen-Krankheit sind im Internet abrufbar unter https://www.lgl.bayern.de/blauzungenkrankheit. Weitere Auskünfte erteilte auch das Veterinäramt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen; die Behörde ist erreichbar unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 - 2 28 .


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