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Die Nachrichten wirken wie eine Vorladung der Polizei, doch im Anhang steckt ein Trojaner. Die Schad-Software muss von Experten noch analysiert werden.

(ty) In den vergangenen Tagen und insbesondere heute, sind nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) im Freistaat eine Vielzahl von Fake-E-Mails verschickt worden, die eine Vorladung durch die bayerische Polizei vortäuschen sollen. Laut den E-Mails sei der Empfänger einer Straftat verdächtig und solle sich nun auf einer dort genannten Polizei-Dienststelle zu einer Vernehmung einfinden. Das Landeskriminalamts warnt vor diesen Nachrichten und gibt wichtige Hinweise für die Empfänger.

"Sowohl die Anschrift der Dienststelle, als auch ein Termin werden explizit in dem Anschreiben genannt", berichtet das LKA. Auch sonst sei die Fake-Vorladung einer echten Vorladung der bayerischen Polizei inhaltlich nachempfunden. Beispielsweise werde um die Mitführung eines Ausweis-Dokuments gebeten und es werde ein Alternativ-Termin angeboten. Außerdem werde der Empfänger darauf hingewiesen, er könne weitere Unterlagen zu "der Ermittlungssache" dem Anhang der Nachricht entnehmen.

 

Tatsächlich handelt es sich nach Angaben des LKA bei dem Anhang jedoch nicht um eine Akte, sondern um einen Trojaner, der sich durch das Öffnen der Datei auf dem Computer des E-Mail-Empfängers installiert. Welchem Zweck die Schadsoftware diene, sei derzeit noch nicht bekannt und müsse von den Experten des bayerischen Landeskriminalamts erst noch in einer so genannten Testumgebung analysiert werden. Noch ein wichtiger Hinweis: Die gefälschten Vorladungen sind laut LKA auch an der Formulierung "Dies ist eine Vorladung der deutschen nationalen Polizeiabteilung" oder am Fehlen von Umlauten im Text zu erkennen.

 

Das LKA warnt und rät: Wer eine solche E-Mail erhalte, sollte auf keinen Fall den Datei-Anhang öffnen. Das bayerische Landeskriminalamt empfiehlt, die E-Mail im Original aufzubewahren und bei der örtlich zuständigen Polizei-Dienststelle Anzeige zu erstatten. Im Zweifelsfall könne mit einem Anruf bei der jeweiligen Polizei-Inspektion zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich um eine echte oder um eine gefälschte Vorladung handle. "Grundsätzlich werden Vorladungen seitens der bayerischen Polizei mit Briefpost verschickt oder persönlich überbracht", erklärt das LKA.


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