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Betroffen sind Reichertshofen, Scheyern, Pörnbach, Gerolsbach, Hohenwart, Jetzendorf, Baar-Ebenhausen, Manching und Pfaffenhofen. Was das bedeutet und die Hintergründe lesen Sie hier.

(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt hat mitgeteilt, dass jetzt auch mehrere Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen zu dem wegen der Blauzungen-Krankheit eingerichteten Restriktions-Gebiet gehören. Die entsprechende Allgemeinverfügung hierzu trete am morgigen Dienstag in Kraft. Um den Ausbruchs-Betrieb in Baden-Württemberg sei ein Restriktions-Gebiet im vorgegebenen Radius von 150 Kilometern eingerichtet worden. Dazu gehören nach Angaben der Kreisbehörde auch die hiesigen Gemeinden Reichertshofen, Scheyern, Pörnbach, Gerolsbach, Hohenwart, Jetzendorf, Baar-Ebenhausen, Manching und die Stadt Pfaffenhofen. Der komplette Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügung ist im heutigen Amtsblatt auf www.landkreis-pfaffenhofen.de veröffentlicht.

 

In einem Rinder-Bestand im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) sei die Blauzungen-Krankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) amtlich festgestellt worden. Die Ansteckung der Tiere sei im Rahmen des routinemäßig durchgeführten jährlichen Untersuchungs-Programms nachgewiesen worden. Deieser Betrieb stehe nun unter behördlicher Beobachtung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen zur Seuchen-Bekämpfung seien in dem Tierbestand derzeit nicht notwendig. "Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich", heißt es aus dem Pfaffenhofener Landratsamt. "Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden."

Restriktions-Gebiet bedeute, dass die betroffenen Gemeinden zum BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt werden. Das Sperrgebiet müsse mindestens zwei Jahre aufrecht erhalten werden. Erst danach könne die Bundesrepublik Deutschland sich wieder als frei von Blauzungen-Krankheit (bluetongue disease – BT) erklären. Im Sperrgebiet seien sämtliche Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen sowie die Haltung von Wildwiederkäuern dem Veterinäramt unter Angabe des Standorts der Tiere mitzuteilen.

 

Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb des Sperrgebiets sei ohne vorherige Impfung oder Labor-Untersuchung mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramtes möglich. Voraussetzung dafür sei, dass die Tiere beim Verbringen keine Krankheits-Symptome aufweisen, die auf Blauzungen-Krankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungen-Krankheit gesperrt sei. Auch in ein BTV-8-Sperrgebiet in anderen Ländern und Staaten könnten die Tiere ohne Impfung oder Labor-Untersuchung mit behördlicher Genehmigung verbracht werden.

Das Verbringen beziehungsweise der Export von Wiederkäuern sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen aus dem gesperrten Gebiet in ein nicht reglementiertes BTV8-Gebiet sei dagegen nur zulässig, wenn die Tiere einen wirksamen Impfschutz haben oder vorgeschriebene Labor-Untersuchungen durchgeführt wurden. Außerdem müssten die Tiere in manchen Fällen mindestens 60 Tage in einem Betrieb gehalten werden, in dem die Tiere gegen Stechmücken sicher geschützt seien. "In der Regel bedeutet dies, dass die Tiere nur in ein BTV-8-freies Gebiet verbracht werden können, wenn sie einen wirksamen Impfschutz haben", erklärt das Landratsamt.

Kälber, die von Kühen mit einem wirksamen Impfschutz geboren wurden und innerhalb der ersten sechs Lebensstunden von ihren Muttertieren Kolostralmilch bekommen haben, können den Angaben zufolge innerhalb von Deutschland in ein BTV-8-freies Gebiet verbracht werden. Hierzu sei die so genannte Tierhalter-Erklärung auszufüllen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien. Für Schlachttiere, die nicht geimpft sind und außerhalb des Sperrgebiets geschlachtet werden sollen, müsse ein so genanntes Kanalisierungs-Verfahren eingerichtet werden.

"Ganz entscheidend ist nun, dass möglichst alle Rinder, Schafe und Ziegen im Land in den kommenden Jahren gegen BTV-8 und zusätzlich gegen den Serotyp 4 (BTV-4), der in Frankreich nachgewiesen wurde, geimpft werden", heißt es aus dem Pfaffenhofener Veterinäramt. "Nur so kann die Seuche erfolgreich getilgt und können Tiere aus den Sperrgebieten wieder ohne Einschränkungen in andere Regionen verbracht werden." Dr. Maike Schäfer vom hiesigen Veterinäramt appelliert daher eindringlich an alle Rinder-, Schaf- und Ziegen-Halterinnen im Landkreis, ihre Tiere gegen BTV-4 und BTV-8 impfen zu lassen. "Die Tierseuchenkasse Bayern unterstützt die Impfung mit einem Zuschuss", betonte sie.

Zum Hintergrund

Das Pfaffenhofener Landratsamt teilt zum Hintergrund mit: "Die Blauzungen-Krankheit (BT) ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (unter anderem Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Es gibt zahlreiche Serotypen des Virus. Es wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Menschen können sich dagegen nicht anstecken."

Weiter erklärt die Kreisbehörde: "Im August 2006 wurde BTV-8 erstmals in Deutschland festgestellt. Das Virus breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktions-Zone ausgewiesen. Nach dem 17. November 2009 wurde zunächst kein Ausbruch mehr festgestellt. Nach BTV-Geschehen in Frankreich wurde im Dezember 2018 erstmals wieder Ausbruch ein Baden-Württemberg amtlich festgestellt. Seitdem breitet sich die Tierseuche stetig weiter nach Osten aus.

Erstmals in den Jahren 2008 und 2009 wurden in Deutschland Rinder, Schafe und Ziegen im Rahmen einer Pflichtimpfung mit inaktivierten Impfstoffen gegen BTV-8 geimpft. Die Impfung von in Gattern gehaltenen Wildwiederkäuern erfolgte auf freiwilliger Basis. Zum 1. Januar 2010 wurde die Verpflichtung zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen aufgehoben. Die konsequente Impfstrategie hat damals zur raschen Tilgung der Blauzungen-Krankheit in Deutschland geführt."


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