Polizei betont: "Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, kann den Pkw-Führerschein verlieren."
(ty) Im Gemeinde-Bereich von Scheyern ist am gestrigen Nachmittag ein ziemlich besoffener E-Biker aus dem Landkreis Pfaffenhofen verunglückt. Der Mann stürzte nach Angaben der Polizei auf dem Fahrradweg an der Staatsstraße 2045 bei Euernbach und trug mittelschwere Verletzungen davon. Auch juristisch hat das Unglück für ihn wohl handfeste Konsequenzen: Die Beamten stellten nämlich fest, dass die Alkoholisierung des Mannes über dem für Radler geltenden Grenzwert von 1,6 Promille lag. Damit droht dem Verunglückten nun sogar der Entzug des Führerscheins.
Der Unfall ereignete sich laut Mitteilung der Pfaffenhofener Polizeiinspektion gegen 16.55 Uhr im Bereich von Euernbach. Der Mann war demnach auf dem Fahrradweg unterwegs, kam aus dem Gleichgewicht, stürzte zu Boden und verletzte sich dabei mittelschwer. Im Zuge der Unfall-Aufnahme nahmen die Gesetzeshüter Alkohol-Geruch bei dem Verunglückten wahr. Wie heute gemeldet wurde, sei dann eine "Überschreitung des für Radfahrer geltenden Alkohol-Grenzwerts" festgestellt worden. Der Mann musste sich daher in der Pfaffenhofener Ilmtalklinik auch einer Blutentnahme unterziehen. Er wird, so erklärte heute ein Polizei-Sprecher, "vermutlich seine Fahrerlaubnis verlieren".
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, "dass Gerichte bei Radfahrern in der Regel von einem Grenzwert von 1,6 Promille ausgehen". Allerdings: "Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den Pkw-Führerschein verlieren." Bei Autofahrern liegt bekanntlich ab 1,1 Promille eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr) vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Wenn es allerdings scheppert, dann sind die Grenzwerte deutlich niedriger – und zwar auch für Radfahrer. Ein Sprecher der Pfaffenhofener Inspektion führt dazu aus: "Ist der Radler schuldhaft an einem Verkehrsunfall beteiligt, reduziert sich der Grenzwert, wie übrigens auch bei anderen Fahrzeug-Lenkern, unter Umständen sogar auf 0,3 Promille."