Münchner Polizei beendete die Nummer: Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und sexuellen Missbrauchs von Kindern.
(ty) Am gestrigen Nachmittag ist gegen 16 Uhr eine Polizeistreife darauf aufmerksam gemacht worden, dass zwei Leute im Bereich eines Spielplatzes im Nußbaumpark in der Münchner Ludwigsvorstadt den Geschlechtsverkehr vollziehen. Die Beamten stellten laut heutiger Mitteilung dann auf dem Gelände nicht nur mehrere Kinder fest, sondern auch die beiden Verdächtigen: ein 35-Jähriger ohne festen Wohnsitz und eine 32-jährige Münchnerin. "Die Kinder bekamen die Handlungen mit", so ein Polizei-Sprecher.
Als die Beamten angerückt waren, seien der Mann und die Frau auch noch dabei gewesen, ihre sexuellen Handlungen auszuüben. Die Gesetzeshüter setzten dem Treiben ein Ende, die beiden wurden vorläufig festgenommen. Der 35-Jährige wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums gebracht. Er wird dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die beiden Tatverdächtigen wurden wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie wegen eines sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt, da sie sexuelle Handlungen vor Kindern vornahmen.
Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer von exhibitionistischen Taten sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen.