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Mit den Raupenhaaren ist nicht zu spaßen. Starke Ausbreitung im Landkreis. Wann Bekämpfungs-Maßnahmen nötig sind und wer zuständig ist.

(ty) Der Eichen-Prozessionsspinner (EPS) hat sich in den vergangenen Jahren auch im Kreis Pfaffenhofen stark an den Eichen ausgebreitet. "Seine Raupen und deren Häutungsreste – Gespinste – stellen zunehmend ein Gesundheits-Problem für die Bevölkerung dar", heißt es aus dem Landratsamt. "Der Kontakt mit den Raupen und deren Gespinsten ist unbedingt zu vermeiden", betont Fachberater Andreas Kastner von der Unteren Naturschutzbehörde. "Die Raupenhaare des Eichen-Prozessionsspinners stellen eine akute gesundheitliche Gefährdung für Menschen dar", heißt es auch von der bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).

Der Lebensraum dieses wärmeliebenden Nachtschmetterlings seien Eichen und Eichenwald-Gesellschaften. "Viele dieser Eichen-Bestände haben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit", sagt Kastner. Dennoch könnten Bekämpfungs-Aktionen sinnvoll und notwendig sein. "In Bereichen, wo ein unmittelbarer Zusammenhang zu Siedlungen und öffentlichen Einrichtungen – wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen und Altenheimen – gegeben ist und damit höhere Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind, muss gehandelt werden." Wer aber kümmert sich beziehungsweise: Wer ist zuständig?

"Die Zuständigkeiten sind beim Eichen-Prozessionsspinner verteilt und es gibt keine zentrale Stelle für die Meldung von Fällen", teilte das Landratsamt heute mit. Die Verantwortung für die Vermeidung von Gesundheits-Gefahren liege grundsätzlich beim Grundstücks-Eigentümer. Aufgabe der Kommunen sei dagegen die Aufklärung und Beratung der Bevölkerung und Grundbesitzer sowie die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Untere Naturschutz-Behörde, der Kreisbauhof, das Gesundheitsamt wie auch das Gewerbeaufsichtsamt – allesamt Einrichtungen im Landratsamt – unterstützen die Kommunen.

"Fällt ein Befall in den Zuständigkeits-Bereich der Landwirtschaft oder des Forstes ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten ein Ansprechpartner", heißt es weiter. Bekämpfungs-Maßnahmen sollten laut Landratsamt dann erfolgen, "wenn alle Möglichkeiten der Verhaltens-Prävention – wie zum Beispiel durch Aufklärung oder Warnhinweise durch Aufstellen von Schildern – ausgeschöpft sind."

Bei der Bekämpfung sei immer "die Methode mit dem geringsten Eingriff für Mensch und Natur" sowie "dem größten und nachhaltigsten Erfolg hinsichtlich der Schutzziele" anzuwenden. Kreis-Fachberater Kastner erklärt dazu: "Die Entfernung der Raupen samt deren Nestern ist wegen der Gesundheits-Gefährdung nur durch Fachleute zu empfehlen, zumal eventuell verbleibende Reste einer unsachgemäßen Entfernung schädigen können."

Weitere Infos zum Thema finden Sie auch hier: www.lwf.bayern.de/waldschutz/monitoring/066204/


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