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Weil ein Bub (12) die beiden beim Geschlechtsverkehr gesehen hat, geht es juristisch um sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

(ty) Nachdem ein bislang unbekanntes Liebespaar am Karlsfelder See (Kreis Dachau) vor den Augen von Kindern den Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll, ermittelt die Kripo in dem Fall und bittet zugleich um Zeugen-Hinweise. Für das lüsterne Pärchen könnte die Angelegenheit massive Konsequenzen haben. Denn exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern – damit droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord heute zu dem Fall mitteilte, hatte am 29. Juni gegen 19.35 Uhr ein zwölfjähriger Bub am Karlsfelder See beobachtet, wie ein Paar auf einem schwimmfähigen Board offen sichtbar den Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Anschließend habe sich das Pärchen auf die Liegewiese in der Nähe des Parkplatzes Jahnstraße begeben, wo es dann erneut zu sexuellen Handlungen gekommen sei.

"Erst als eine Zeugin die beiden auf ihr Verhalten ansprach und sie dazu aufforderte, dies zu unterlassen, flüchteten sie", so eine Polizei-Sprecherin. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck ermittelt laut heutiger Mitteilung des Polizeipräsidiums jetzt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In diesem Zusammenhang werden sowohl etwaige weitere Geschädigte als auch weitere Zeugen des Geschehens darum gebeten, sich unter der Telefonnummer (0 81 41) 61 20 bei der Kripo zu melden.

Zum Hintergrund: Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.


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