Laut Staatsanwaltschaft wird ihm und drei weiteren Angeschuldigten Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen.
(ty) Die Staatsanwaltschaft München II hat in dem Strafverfahren im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre betreffend Audi-Motoren am gestrigen Dienstag gegen den früheren Vorsitzenden des Vorstands der Audi AG, Rupert Stadler, sowie gegen drei weitere Angeschuldigte Anklage zur Wirtschafts-Strafkammer des Landgerichts München II erhoben. Das gab die Justiz-Behörde heute in einer Presse-Erklärung bekannt. Den vier Beschuldigten wird demnach Betrug und mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen.
Drei Angeschuldigten liegt laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Last, "Motoren für Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche entwickelt zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Software-Funktion ausgestattet war". Diese Software-Funktion bewirke, "dass die Abgas-Minderung auf dem Rollen-Prüfstand anders (und besser) funktioniert als im realen Fahrbetrieb (so genannte Abschalt-Einrichtung)". Fahrzeuge mit den betroffenen Motoren seien in der Folge in großer Zahl abgesetzt sowie in den Verkehr gebracht worden.
Ex-Audi-Boss Stadler wird – so heißt es weiter – vorgeworfen, "spätestens ab Ende September 2015 von den Manipulationen Kenntnis gehabt und gleichwohl weiter den Absatz von betroffenen Fahrzeugen der Marken Audi und VW veranlasst beziehungsweise den Absatz nicht verhindert zu haben".
Von der Anklage umfasst sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft insgesamt 250 712 Fahrzeuge der Marke Audi und 71 577 Fahrzeuge der Marke VW sowie 112 131 Fahrzeuge der Marke Porsche. Die Autos seien insbesondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt veräußert worden.