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Stadtrat fasste in seiner gestrigen Sitzung hinter verschlossenen Türen den mehrheitlichen Beschluss.

(ty) Die Stadt Pfaffenhofen lässt einen neuen Mietspiegel erstellen, der dann ab dem kommenden Jahr gelten soll. Das hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich beschlossen, wie heute aus dem Rathaus mitgeteilt wurde. Nach Informationen unserer Zeitung fiel die Entscheidung gegen den Widerstand aus den Reihen der Christsozialen. Erstmals gab es einen Mietspiegel im Jahr 2016 in der Kreisstadt, der dann im vergangenen Jahr für zwei weitere Jahre fortgeschrieben worden war.

"Das Gesetz sieht vor, dass der Mietspiegel einmal aktualisiert werden kann und nach vier Jahren neu auszuarbeiten ist", erklärt dazu die Stadtverwaltung in einer aktuellen Presse-Erklärung und führt weiter aus: "Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Er bildet eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung und dient verlässlich zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete."

Existiere in einer Kommune ein gültiger Mietspiegel, so müsse ein Vermieter bei einer Mieterhöhung darauf Bezug nehmen, heißt es weiter. Mieter können den Angaben zufolge eine Erhöhung der Miete ablehnen, wenn diese über der im Mietspiegel bestimmten, ortsüblichen Vergleichs-Miete liegt. "Übergeordnetes Ziel für den Stadtrat ist die dauerhafte Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in der Wachstumsregion Pfaffenhofen", fasst ein Sprecher der Stadtverwaltung zusammen.

Im aktuellen Gesetzentwurf der bayerischen Mieterschutz-Verordnung sei vorgesehen, die Stadt Pfaffenhofen wieder als ein Gebiet auszuweisen, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu gesetzlich geregelten, angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sei. Bei der Ausarbeitung des neuen Mietspiegels will die Stadtverwaltung nach eigenem Bekunden – wie schon im Jahr 2016 – mit dem hiesigen Mieterverein sowie den Haus-, Wohnungs- und Grund-Eigentümern zusammenarbeiten.


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