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Er war mit einem nicht zugelassenen Pkw unterwegs. Aufgefallen ist das dem Polizisten, der den Wagen damals stillgelegt hatte.

(ty) Ein 48-jähriger Mann aus dem Gemeinde-Bereich von Wolnzach muss sich auf ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Kraftfahrzeug-Steuer- und Pflichtversicherungs-Gesetz einstellen, weil er am gestrigen Abend mit seinem nicht zugelassenen Auto unterwegs gewesen ist. Aufgeflogen war das, so wurde heute von der Polizei gemeldet, gegen 18.30 Uhr auf der Staatsstraße 2045 beim Pfaffenhofener Ortsteil Uttenhofen.

Einem bei der Pfaffenhofener Polizeiinspektion tätigen Beamten, der gestern Abend gerade auf dem Weg zu seinem Dienst war, sei der von behördlicher Seite stillgelegte Pkw des 48-Jährigen aufgefallen. Schlecht für den Wolnzacher, denn: "Nachdem der Beamte selbst mit der Durchführung der Maßnahme betraut war, waren ihm der Fahrer und auch das Auto noch in Erinnerung", berichtet heute ein Polizei-Sprecher.

Die Stilllegung des Autos war damals von der Zulassungs-Behörde angeordnet worden. Gegebenenfalls wird die Polizei dann mit der Durchführung einer solchen Maßnahme beauftragt. So war es im vorliegenden Fall; die Kennzeichen des Pkw waren entstempelt worden. Über die am gestrigen Abend festgestellte Fahrt mit dem nicht zugelassenen Wagen wird nun die zuständige Staatsanwaltschaft informiert; die Justiz-Behörde entscheidet dann über die weiteren Schritte.


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