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Ein Polizeilehrer soll einer Polizeischülerin vorab Themen-Schwerpunkte genannt haben, die dann auch tatsächlich abgefragt wurden.

(ty) 720 Polizeischülerinnen und Polizeischüler schreiben seit 14. November an fünf Ausbildungs-Standorten der bayerischen Bereitschaftspolizei die schriftlichen Prüfungen der "zweiten Qualifikationsebene Polizeivollzugsdienst". Zwei der vier schriftlichen Prüfungen müssen nun allerdings nachgeschrieben werden, wie heute mitgeteilt wurde. Am Ausbildungs-Standort Königsbrunn sei bekannt geworden, dass ein Polizeilehrer im Vorfeld der Prüfung einer Polizeischülerin Themenschwerpunkte benannt haben soll, die tatsächlich dann auch in der schriftlichen Prüfung in den zwei Prüfungsaufgaben "Streife" und "Kriminalistik" abgefragt worden seien.

"Aufgrund dieser Informationen und im Hinblick darauf, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Chancengleichheit aller 720 Prüflinge an den fünf Prüfungs-Standorten beeinträchtigt würde", teilte die Polizei heute dazu mit, habe der Prüfungs-Ausschuss am vergangenen Montag beschlossen, "dass diese beiden schriftlichen Prüfungen wiederholt werden müssen."

Die Nachholtermine sind den Angaben zufolge am heutigen Donnerstag und am morgigen Freitag. Die Prüfungs-Wiederholung habe indes keine Folgen für die planmäßige Beendigung der Ausbildung und der damit verbundenen Abgabe der jungen Polizistinnen und Polizisten an den Streifendienst, heißt es weiter. Außerdem wurde erklärt, dass der geschilderte Fall sowohl strafrechtlich als auch disziplinarrechtlich geprüft werde.

Darüber hinaus gab es laut Polizei während der laufenden schriftlichen Prüfung Hinweise am Ausbildungs-Standort Nürnberg, dass ein Prüfling behauptet habe, dass durch eine Führungskraft erlaubt worden sei, Anmerkungen in den Gesetzestexten anzubringen, welche nach der Prüfungsordnung jedoch nicht zulässig sind. Die sofortige Anhörung des Prüflings sowie der Führungskraft vor Ort durch Vertreter des Präsidiums der bayerischen Bereitschaftspolizei habe ergeben, "dass diese Behauptung des Prüflings nicht der Wahrheit entsprach".

Die schriftliche Prüfung sei an diesem Tag in Nürnberg sowie auch an allen weiteren Prüfungs-Standorten der bayerischen Bereitschaftspolizei ordnungsgemäß abgeschlossen worden. Auch in diesem Fall erfolge eine strafrechtliche und disziplinarrechtliche Überprüfung des Sachverhalts, teilte die bayerische Bereitschaftspolizei in diesem Zusammenhang mit.


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