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"Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung"

(ty) Es geht um Extra-Euros zum Jahresende: Arbeitnehmer im Landkreis Pfaffenhofen, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollten prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Das rät die Gewerkschaft "Nahrung, Genuss, Gaststätten" (NGG) in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Insbesondere für die laut NGG 6400 Menschen im Landkreis, die lediglich einen so genannten Minijob haben, lohne sich ein genauer Check.

"Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung", erklärt Rainer Reißfelder, der Geschäftsführer der NGG-Oberpfalz. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit, ergänzt er. Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk allerdings häufig leer aus

"Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen", sagt Reißfelder. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht, heißt es von der NGG – das sei gerade in Unternehmen der Fall, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich jedenfalls ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, empfiehlt Reißfelder den Arbeitnehmern. Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zustehe, sei im Tarif- oder Arbeits-Vertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gebe es nicht.

Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarif-Vertrag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das hat laut NGG eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Sei der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, könnten indes nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen. Das Weihnachtsgeld werde in der Regel mit der November-Abrechnung überwiesen. Hilfe zum eigenen Lohn- oder Gehaltscheck sowie eine Datenbank mit Tarifverträgen findet man unter anderem auf www.lohnspiegel.de


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