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Mindestlohn, Pendler-Pauschale, Umsatzsteuer-Regeln, Belegausgabe-Pflicht: Diese Neuerungen sollte man im Blick haben.

(ty) Der Jahresbeginn bringt oberbayerischen Unternehmen etliche Änderungen ins Haus. Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass ab 2020 unter anderem mehr Kleinunternehmen vereinfachte Umsatzsteuer-Regeln nutzen können. Die relevante Umsatzgrenze steige von 17 500 auf 22 000 Euro. Gründer würden vorerst nicht mehr verpflichtet, eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Außerdem steigen laut IHK die Grund- und Kinderfreibeträge für die Einkommensteuer, die Pendler-Pauschale wird erhöht und bei Jobtickets gibt es durch die Option einer Pauschal-Besteuerung eine Verbesserung.

Für Einzelhandel- und Gastronomie-Betriebe ist eine Neuerung besonders relevant: Zum 1. Januar kommenden Jahres trete die umstrittene Belegausgabe-Pflicht in Kraft. "Danach muss bei der Nutzung von elektronischen Aufzeichnungs-Systemen ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden", erklärt die IHK. Der Kunde sei jedoch nicht zur Mitnahme des Beleges verpflichtet. Der Beleg könne in Papierform oder elektronisch erstellt werden.

Eine wichtige Änderung ergebe sich – so die IHK weiter – für Immobilien-Makler, Darlehens-Vermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern. Für deren gewerbe-rechtliche Erlaubnis sei ab 1. Januar 2020 die IHK für München und Oberbayern zuständig. "Bestehende Erlaubnisse bleiben gültig, jedoch muss die IHK als zuständige Behörde im Online-Impressum der Geschäfts-Webseite genannt werden", wird dazu erläutert. "Ansonsten sind Abmahnungen durch Dritte möglich."

Der gesetzlich verankerte Mindest-Stundenlohn steigt zum neuen Jahr von aktuell 9,19 auf dann 9,35 Euro. Dazu gebe es erstmals einen Mindestlohn für Azubis in Höhe von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. "Da das durchschnittliche Vergütungs-Niveau für Azubis im Bereich der IHK in Oberbayern deutlich über diesem Wert liegt, hat diese Neuregelung allerdings wenig praktische Relevanz", teilte die hiesige Industrie- und Handelskammer dieser Tage in einer Presseerklärung mit.

Auch zwei sportliche Großereignisse werfen ihre Schatten voraus. Vor diesem Hintergrund wird geraten: Unternehmen, die im Jahr 2020 Werbe-Aktionen im Umfeld der Olympischen Sommerspiele in Tokio oder der Fußball-Europameisterschaft planen, sollten sich laut IHK im Zweifel vorab Rat holen, bevor es Abmahnungen oder Unterlassungsklagen wegen Markenrechts-Verletzungen hagelt. Unter www.ihk-muenchen.de/jahreswechsel listet die IHK für München und Oberbayern sämtliche aktuellen Tipps zum Jahreswechsel auf.

Wie zu jedem Jahreswechsel lohnt es sich nach Angaben der IHK für Unternehmen, etwaige Verjährungsfristen bei Forderungen zu überprüfen, da diese sich am Kalenderjahr mit dem Stichtag 31. Dezember orientieren. Außerdem könnten Betriebe nach dem Jahreswechsel nicht mehr benötigte Dokumente wie Steuer-Unterlagen entsorgen, sofern freilich dabei die gesetzlichen Aufbewahrungs-Pflichten eingehalten werden.


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